Mitbestimmung
Guten Morgen ! Ist der BR auch in der Mitbestimmung wenn es um die Beschäftigung eines Praktikanten geht ? Oder nur bei Einstellungen als AN . VG Gerti
Community-Antworten (1)
01.06.2017 um 11:36 Uhr
Das hängt davon ab, was für ein Praktikum ist.
Bei einem "Ich lauf nebenher und schaue zu." Praktikum liegt keine Eingliederung in den Betrieb vor aund somit keine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Ähnlich bei einem Studenten der vorrangig an seiner Masterarbeit arbeitet und nur die Infratsruktur des Betriebes nutzt. Ein Praktikum im Sinne von "Probearbeiten" oder mehr ist hingegen mitbestimmungspflichtig.
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