Erstellt am 01.06.2017 um 09:36 Uhr von Pjöööng
Das hängt davon ab, was für ein Praktikum ist.
Bei einem "Ich lauf nebenher und schaue zu." Praktikum liegt keine Eingliederung in den Betrieb vor aund somit keine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Ähnlich bei einem Studenten der vorrangig an seiner Masterarbeit arbeitet und nur die Infratsruktur des Betriebes nutzt.
Ein Praktikum im Sinne von "Probearbeiten" oder mehr ist hingegen mitbestimmungspflichtig.