Erstellt am 01.06.2017 um 07:28 Uhr von gironimo
Der § 42 BetrVG wird durch den § 3 BetrVG nicht aufgehoben. Lediglich die Frage, was "der Betrieb" ist - wer also alles zur Versammlung kommt, wäre zu beachten
Erstellt am 01.06.2017 um 07:54 Uhr von albandy
Danke, diese Antwort hilft mir.