Betriebsversammlungen
Unser Unternehmen ( Filialunternehmen) hat einen BR nach Artikel 3 BetrVG. Ist damit die Durchführung von Betriebsversammlungen nach Artikel 42 ausgeschlossen ? Oder sollten einzelne Betriebsversammlungen in verschiedenen Gebieten möglich sein ?
Community-Antworten (2)
01.06.2017 um 09:28 Uhr
Der § 42 BetrVG wird durch den § 3 BetrVG nicht aufgehoben. Lediglich die Frage, was "der Betrieb" ist - wer also alles zur Versammlung kommt, wäre zu beachten
01.06.2017 um 09:54 Uhr
Danke, diese Antwort hilft mir.
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