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Betriebsversammlungen

A
Albandy
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen ( Filialunternehmen) hat einen BR nach Artikel 3 BetrVG. Ist damit die Durchführung von Betriebsversammlungen nach Artikel 42 ausgeschlossen ? Oder sollten einzelne Betriebsversammlungen in verschiedenen Gebieten möglich sein ?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

01.06.2017 um 09:28 Uhr

Der § 42 BetrVG wird durch den § 3 BetrVG nicht aufgehoben. Lediglich die Frage, was "der Betrieb" ist - wer also alles zur Versammlung kommt, wäre zu beachten

A
Albandy

01.06.2017 um 09:54 Uhr

Danke, diese Antwort hilft mir.

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