Unser Betrieb ist mit 70 Standorten bundesweit aufgestellt. BR: 13 Mitgl. 3 freigestellt. Unser Problem: Zeitmangel. Aus unserer Sicht reichen 2 Betriebsversammlungen aus 1 zentrale BV und 5 Abteilungsversammlungen. (Woche). Laut Betriebsverfassungsgesetz §43 4 Betriebsversammlungen vorgeschrieben.
Kann der BR von der Vorschrift abweichen? Welche Erfahrungen haben BR in ähnlicher Situation gemacht? Wie argumentieren Gewerkschaften?