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Betriebsversammlungen - Anzahl richtig?

F
fragezeichen
Sep 2018 bearbeitet

Unser Betrieb ist mit 70 Standorten bundesweit aufgestellt. BR: 13 Mitgl. 3 freigestellt. Unser Problem: Zeitmangel. Aus unserer Sicht reichen 2 Betriebsversammlungen aus 1 zentrale BV und 5 Abteilungsversammlungen. (Woche). Laut Betriebsverfassungsgesetz §43 4 Betriebsversammlungen vorgeschrieben. Kann der BR von der Vorschrift abweichen? Welche Erfahrungen haben BR in ähnlicher Situation gemacht? Wie argumentieren Gewerkschaften?

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

12.05.2008 um 01:50 Uhr

Fragezeichen, um das Recht zu beugen würde ich die Frage nicht erst im Forum diskutieren. Oder ändert sich Deine Meinung, wenn wir alle schreiben: "Ja, man muss vier BetrVers im Jahr stattfinden lassen"?

M
Mona-Lisa

12.05.2008 um 05:00 Uhr

@Fragezeichen, aber über "Zeitmangel" könnte man sich mal auslassen....

Zu wenig Zeit um Betriebsversammlungen vorzubereiten? zu wenig Zeit um euren Kollegen einen Tätigkeitsbericht abzuliefern? zu wenig Zeit um euren Kollegen zu erklären, was gerade bearbeitet wird? zu wenig Zeit um Zeit für eure Kollegen zu haben?

Ihr seid die Belegschaft in konzentrierter Form und da habt ihr verdammt noch mal 4 Betriebsversammlungen zu machen! Denn sonst könnte es sein, dass ihr von einem Gremium abgelöst werdet, das diese Paragraphen im BetrVG so nimmt, wie sie gemeint sind, nämlich ernst......

P
pirat

12.05.2008 um 10:08 Uhr

@ Fragezeichen zu 1., ich kann mich den beiden Lady's nur anschliessen, Da gibt es keine Fragezeichen das BetrVG ist doch eindeutig, oder? zu 2., siehe (zu 1.,) und die GEW kann euch das Eisenhower-Prinzip, knappe Ressourcen (Zeitmanagement) was tun,.... beraten...

Ahoi, Lotte, Mona-Lisa, sachmal,.... ihr hängt aber früh, so rum.fg Jetzt aber husch, husch, ab in die Kojen... .-)

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