Erstellt am 11.05.2008 um 23:50 Uhr von Lotte
Fragezeichen,
um das Recht zu beugen würde ich die Frage nicht erst im Forum diskutieren. Oder ändert sich Deine Meinung, wenn wir alle schreiben: "Ja, man muss vier BetrVers im Jahr stattfinden lassen"?
Erstellt am 12.05.2008 um 03:00 Uhr von Mona-Lisa
@Fragezeichen,
aber über "Zeitmangel" könnte man sich mal auslassen....
Zu wenig Zeit um Betriebsversammlungen vorzubereiten?
zu wenig Zeit um euren Kollegen einen Tätigkeitsbericht abzuliefern?
zu wenig Zeit um euren Kollegen zu erklären, was gerade bearbeitet wird?
zu wenig Zeit um Zeit für eure Kollegen zu haben?
Ihr seid die Belegschaft in konzentrierter Form und da habt ihr verdammt noch mal 4 Betriebsversammlungen zu machen!
Denn sonst könnte es sein, dass ihr von einem Gremium abgelöst werdet, das diese Paragraphen im BetrVG so nimmt, wie sie gemeint sind, nämlich ernst......
Erstellt am 12.05.2008 um 08:08 Uhr von pirat
@ Fragezeichen
zu 1., ich kann mich den beiden Lady's nur anschliessen, Da gibt es keine *Fragezeichen* das BetrVG ist doch eindeutig, oder?
zu 2., siehe (zu 1.,) und die GEW kann euch das Eisenhower-Prinzip, knappe Ressourcen (Zeitmanagement) was tun,.... beraten...
Ahoi, Lotte, Mona-Lisa,
sachmal,.... ihr hängt aber früh, so rum.*fg* Jetzt aber husch, husch, ab in die Kojen... .-)
Erstellt am 21.09.2018 um 10:19 Uhr von steffan01U
Diese Antwort wurde von "steffan01U" gelöscht.