Freistellung BRV
Hallo zusammen!
Muss eine Freistellung eines BR-Mitgliedes begründet sein, oder reicht als Begründung alleine die Betriebsgröße (360 Mitarbeiter)? Der GF ist der Meinung, wenn nichts Großes anliegt, ist selbst eine 75prozentige Freistellung zu hoch!
Danke Euch! Hans
Community-Antworten (9)
17.06.2024 um 22:54 Uhr
Die Meinung der GF ist Unsinn. Ich denke jedenfalls mal, das Du hiervon redest:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__38.html
das ist eine Mindestfreistellung. Der Gesetzgeber hat diese Größen festgelegt, weil er davon ausgeht, das bei den entsprechenden Größen genug Arbeit für die entsprechende Menge an Personen da ist.
18.06.2024 um 08:53 Uhr
Wir haben ja Meinungsfreiheit, der GF darf also eine Meinung haben, er darf diese aber auch für sich behalten :).
Der Gesetzgeber sieht bei über 200 Beschäftigten im Betrieb eine Freistellung vor und es gibt da auch genug zu tun, wenn man ordentliche BR-Arbeit machen möchte.
18.06.2024 um 09:18 Uhr
Im Gesetz steht "sind freizustellen" und nicht darf oder kann.
18.06.2024 um 11:33 Uhr
Das Gesetz geht nach Betriebsgröße und ist für den Arbeitgeber zwingend. Da kann er sich auf den Kopf stellen und mit dem Arsch fliegen fangen wie meine Oma sagen würde.
18.06.2024 um 11:37 Uhr
Der 38er ist zwingend und verbindlich. Einer ist mindestens freizustellen.
Nun ist die Frage, welches Verhältnis Ihr zur GL pflegt.
Wenn gut: Man könnte die Freistellung aufteilen. Wir haben z.B. zeitanteilig den BRV, dessen Stellvertreter und den Schriftführer freigestellt.
Wenn schlecht: Auf den Paragrafen verweisen und die Freistellung durchziehen.
Wenn sehr schlecht: Siehe "schlecht", wobei Ihr ihn über den 37er mit noch viel mehr Freistellungen ärgern könntet ;-)
18.06.2024 um 11:37 Uhr
Es ist inzwischen einige Jahre her, dass unsere GL die Erfroderlichkeit der beiden (nicht zu 100% genutzte) Freistellungen in Frage stellte. Meine Reaktion als BRV. "Wer bin ich, um die Weisheit des Gesetzgebers in Frage zu stellen. Wenn der Gesetzgeber meint, bei unsere Betriebsgröße brauchen wir 2 Freistellungen, dann ist das so. Wir können das natürlich gerne beim Arbeitsgericht klären..." Danach war es nie wieder ein Thema.
Und wer als BRV gut funktionieren will, braucht tatsächlich Zeit, denn es ist nicht mit einer Sitzungseinladung oder hin und wieder ein Gespräch getan. Vorbereitung für das Gremium, folgen der Rechtsprechung, Erfahrungsaustausch mit andere BRs in der gleichen Branche um frühzeitig evt. Problem zu erkennen usw. Mehr als genug zu tun, also, beschließt die Freistellung und geht ggf in der Einigungsstelle.
18.06.2024 um 12:53 Uhr
"Der 38er ist zwingend und verbindlich. Einer ist mindestens freizustellen." Sehe ich auch so. Die Frage wäre ja auch noch, das wenn der BR der Meinung folgt, ob er sich nicht damit nach § 23 BetrVG angreifbar machen würde.
18.06.2024 um 14:21 Uhr
Ich fand die Lösung mit den Teilfreistellungen eigentlich ganz elegant (einen halbwegs geschmeidigen Arbeitgeber mal vorausgesetzt).
Liegt weniger BR-Arbeit an, widmet man sich eben dem hauptamtlichen Job. Liegt mehr BR-Arbeit an, ergibt sich ein höherer Freistellungsbedarf automatisch aus §37.
Das lässt sich bei einer einzelnen Freistellung eben nicht so flexibel gestalten.
19.06.2024 um 09:07 Uhr
Grundsätzlich darf die Freistellung nach §38 ja aufgeteilt werden. Dann sind halt 2 Leute jeweils zu 50% freigestellt. Man bleibt im Job und behält den Anschluss.
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Freistellung von BR Mitglied
ÄlterHallo zusammen, zuerst ein Paar Grundsatzinformationen: Bei Beginn der Wahlperiode hatte der AG >200 Mitarbeiter. Es wurde ein 9er Gremium gewählt und ein BR zu 25% freigestellt. Der Betrieb wurd
Freistellung BRV - wie geht man am Besten vor ??
ÄlterHallo, wir in der letzten Woche in der BR-Sitzung den Beschluß gefasst, den BRV zeitweise frei zustellen, wie folgt: Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der beruflichen Tätigkeit Se
Freistellung
ÄlterWir sind ein neuer BR, es gab zwar schon immer einen und der alte BRV und stellv. BRV wurden abgewählt. Der alte soll BRV fungiert nun als stellvert. und soll den neuen BRV zu allem Unglück auch noch
BRV nimmt BR-Mitglied nicht ernst - was tun?
ÄlterHallo erstmal an alle hier, ich bin ein fester bestandteil des BR und habe ein kleines Problem mit unserem BRV der jetzt schon seit 23Jahren der BRV ist unser Unternehmen ist bei der Gewerkschaft