Unsere JAV wird demnächst ihre Abschlussprüfung ablegen und wird dadurch zum Facharbeiter. Ihr Arbeitsvertrag fängt aber erst 5 Tage nach Ausbildungsabschluss an.
Sie wäre also für 5 Tage arbeitslos gemeldet.
Ist sie nach dieser Zeit (Also wenn das Arbeitsverhältnis wieder beginnt) noch JAV und ist das eigentlich rechtens?