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Befristete Arbeitsverträge bei Betriebsübernahme - hat der BR bei befristeten Arbeitsverträgen, die auslaufen ein Mitspracherecht?

T
TigerKarat
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR bei befristeten Arbeitsverträgen. die auslaufen ein mitsprache recht, wenn diese auslaufen? Und wie ist es mit befristeten Arbeitsverträgen in der Insolvenz und bei Betriebsübergang? Wir stecken momentan in der Situation, das unser Betrieb noch vom Insolvenzverwalter geführt wird, und ab den 1.08. ein neuer Betrieb übernimmt. Wie sieht es da mit den Zeitverträgen aus, die zum 31.7. auslaufen? Es kann uns niemand eine Antwort geben, was mit denen passiert, aber wir brauchen die. Kann einer mir einen Rat geben oder hinweise wo ich nachschlagen kann???

Ich wäre um eine hilfreiche Antwort dankbar.

Gruss Tiger

2.960011

Community-Antworten (11)

N
nord

23.07.2006 um 14:42 Uhr

Schau mal hier ein sollte alles Klären

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html

T
TigerKarat

23.07.2006 um 14:50 Uhr

Danke Nord,

also kann man gar nichts machen, außer sie würden sich neu Bewerben? Das würde also heißen, obwohl wir die beiden gebrauchen, läuft erstmal ihr Vertrag aus. Außer sie werden weiter beschäftig und der Arbeit geber weiß davon. Aber wann ist das der Fall? Sobald die beiden auf den Dienstplan geschrieben und eingeplant sind?

A
anelke61

23.07.2006 um 15:22 Uhr

Hallo Tiger mit dem "neu" bewerben is auch nicht. den der Arbeitgeber müßte diese dann fest einstellen nach meinen Wissensstand.

gruß anelke61

N
nord

23.07.2006 um 15:30 Uhr

Der AG kann aber die Zeitverträge verlängern, eine Befristung ist bis zu 42 Monate machbar...steht auch in Teilzeit befristungsgesetz........

Wenn dein AG die beiden am 01.08. einsetzt ohne vorher einen neuen Arbeitsvertrag auszustellen sind sie laut §625 BGB mein ich automatisch festeingestellt....

Gruß Nord

`I
`Ramses II

23.07.2006 um 15:37 Uhr

"Der AG kann aber die Zeitverträge verlängern, eine Befristung ist bis zu 42 Monate machbar...steht auch in Teilzeit befristungsgesetz........"

Wo?

T
TigerKarat

23.07.2006 um 15:39 Uhr

Hmm, das heißt wir müssen abwarten und können noch nichts machen. Oder? Die beiden wollen nun gerne wissen, was mit ihnen ist. Ob sie nun weiter arbeiten dürfen oder ob ihr Vertrag ausgelaufen ist. Ich kann die beiden verstehen. Sie müssten sich nach neuer Arbeit umsehen. Aber unsere Leitung hat zur einer gesagt, wer alles am 1.8. da ist, der würde auch übernommen werden. Nur mit der Aussage kann ich nicht arbeiten.

Gruss Tiger

K
Kölner

23.07.2006 um 15:39 Uhr

@Ramses II Ich glaube ja, dass Nord die Ziffern vertauscht hat...Du auch?

L
Lotte

23.07.2006 um 15:40 Uhr

Annelke, wenn der Betrieb an einen anderen AG übergeht, können sie sich bewerben

Nord, Deine Information ist veraltet, es darf 24 Monate ohne Grund befristet werden und 48 Monate bei einer Neugründung eines Betriebes. Da hier in einem bestehenden Betrieb übernommen wird ist es m.E. keine Neugründung

zum Einsatz nach dem 1.08. ohne AV gibt es einige Urteile, die Dich bestätigen

T
TigerKarat

23.07.2006 um 15:43 Uhr

@ Lotte, und wo finde ich die? Kannst du mir eine Adresse sagen???

Nein der Betrieb wurde nicht neu gegründet ind besteht schon länger als 4 Jahre. :)

A
anelke61

23.07.2006 um 15:47 Uhr

Hallo lotte lieg ich dann nicht richtig? nachricht 38674

L
Lotte

23.07.2006 um 16:13 Uhr

Tiger Karat, meinst Du wo Du aktuelle Gesetze findest? http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

anelke, das Gesetz bezieht sich zumindest nur auf den selben AG. Wenn ein Betrieb in einen anderen Betrieb aufgeht und der AG wechselt, kann man sich m.E. neu bewerben

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