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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung beim Organigramm?

BP
BR Patrick
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. In unserem Betrieb wurde ein neues Organigramm vorgestellt in dem 2 neue Stellen vorkommen für die es keine Ausschreibungen gab, sondern die einfach so besetzt wurden. Wir vom BR wollen dieses Organigramm nun nicht freigegeben. Unser GF sagt jetzt das der BR in Sachen Organigramm kein Mitbestimmungsrecht habe. Wir denken aber schon da es hier um Arbeitsplätze geht. Was denkt ihr darüber?
Grüße Patrick

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Community-Antworten (2)

A
anwatec

30.05.2017 um 01:21 Uhr

beim Organigramm selbst gibt es kein Mitbestimmungsrecht. Aber die beiden Stellen und deren Besetzung lösen wahrscheinlich ein solches Mitbestimmungsrecht aus. Das Organigramm kann auch die Umsetzung einer Umstrukturierung darstellen und da sind zumindest mal Beratungsrechte betroffen

G
gironimo

30.05.2017 um 14:55 Uhr

Sehe ich auch so. Hier wurde möglicher Weise § 99 BetrVG übersehen.

Natürlich wäre noch zu hinterfragen, wie ernst es der AG mit §§ 90 und 92 BetrVG meint.

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