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Organigramm ist fehlerhaft

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Elbeschwimmer
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben Dienstpläne dort sind Mitarbeiter einer Abteilung zugeordnet und die Arbeitszeiten der Mitarbeiter festgelegt. Die Vorgesetzten Verschieben aber die Mitarbeiter aber täglich in andere Abteilungen, die Arbeitszeiten bleiben bestehen. Geht diese einseitige und tägliche Verschiebung der Mitarbeiter? Aufgrund dessen haben Mitarbeiter Versetzungsanträge eingereicht um die Abteilung zu wechseln. Das hatte auch für die Mitarbeiter geklappt. Nur diese Mitarbeiter werden weiterhin verschoben, weil im Organigramm sind zwei Abteilungen als eine Abteilung aufgeführt. Daher haben Mitarbeiter einen Versetzungsantrag machen müssen um innerhalb der Abteilung zu wechseln, was nach den Organigramm nur ein Bereichswechsel in einer Abteilung ist. Es fehlt somit ein Abteilungsleiter in den Organigramm damit es zwei für sich eigene Abteilungen werden. Was kann der Betriebsrat jetzt machen? Gibt es Gesetze?

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Community-Antworten (8)

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gironimo

02.07.2016 um 10:16 Uhr

Die Frage ist, ob durch die Verschiebungen die Tätigkeiten sich wesentlich ändern. Dann sind es Versetzungen - auch wenn es nur tageweise geschieht (auch voraus gesetzt andere Tätigkeiten; siehe auch Paragraph 95.3 BetrVG).

Und das heißt - ohne BR (Paragraph 99 BetrVG ) - müsst ihr an den Paragraph 101 denken .

E
Elbeschwimmer

02.07.2016 um 10:50 Uhr

Die Mitarbeiter sind namentlich in Abteilungsdienstplänen erwähnt. Und werden einseitig täglich zwischen Zwei Abteilungen verschoben, wobei beide Abteilungen ihre eigenen Dienstpläne haben. Und laut der bestehenden Betriebsvereinbarung zu den Dienstplänen sind jegliche Dienstplan Änderungen nur unter Mitbestimmung des Betriebsrats möglich. Nur ist jetzt das weit aus größere Problem, dass das Organigramm sagt, es ist nur eine Abteilung. Es gab Mitarbeiter die sich über einen Versetzungsantrag in die eine Abteilung versetzt haben. Da stellt sich dann auch die Frage, warum benötigt man einen Versetzungsantrag innerhalb einer Abteilung? Die beiden Bereiche (Abteilungen laut Dienstplan) stehen im Organigramm als eine Abteilung drin. Worauf sich auch die Geschäftsführung beruft. Im orgsnisatorischen Alltag werden die beiden Bereiche (laut Organigramm eine Abteilung) wie zwei Abteilungen geführt. Wie kann man diesen Interessen Konflikt lösen?

G
gironimo

02.07.2016 um 10:59 Uhr

Das Organigramm spielt weniger eine Rolle. Es geht um die Tätigkeiten.

Aber wenn ihr Dienstpläne habt und davon abgewichen wird, verlangt die Einhaltung. Es gibt doch den Paragraph 23.3 BetrVG.

Setzt euch durch.

E
Elbeschwimmer

02.07.2016 um 11:48 Uhr

Aufgrund der Dienstpläne haben wir schon gehandelt. Sind aber mit der Begründung des Organigramms zurück gewiesen worden. Die Geschäftsführung sehe deswegen keinen Handlungsbedarf. Daher Sondersitzung und ein härteres und direkteres vor gehen von Seiten des Betriebsrats zur Einhaltung der Dienstpläne.

Was uns aber als BR-Gremium als Frage im Raum steht: Kann der BR Einfluss auf das fehlerhafte Organigramm nehmen? Um dieses Vakuum der Interessenkonflikte zwischen den einzelnen Bereichen, laut Organigramm eine Abteilung, zu schließen. Die einfachste Lösung wär statt einen Abteilungsleiter für zwei Abteilungen zu haben, einfach je Abteilung einen Abteilungsleiter. Was auch den vorhandenen Abteilungsleiter zu gute käme, denn der würde auch Aufgrund dessen einer deutlich geringeren Arbeitsbelastung ausgetzt sein.

G
gironimo

02.07.2016 um 23:26 Uhr

Ob der Geschäftsführer einen Handlungsbedarf sieht oder nicht, würde mich nicht abschrecken. Da müsst ihr tatsächlich härter vorgehen.

Über das Organigramm kommt ihr nicht wirklich weiter.

Gesetz ist, welchen Geltungsbereich ihr für eure Dienstpläne in der BV festgelegt habt.

E
Elbeschwimmer

03.07.2016 um 22:54 Uhr

Und wie verhindert man, das vorhandene Geltungsbereiche für die Dienstpläne, so verändert werden, dass zwei Dienstpläne verschmelzen zu einen Geltungsbereich?

A
AlterMann

04.07.2016 um 12:38 Uhr

Möglicherweise wäre die GL da sogar im Recht. Ihr könntet aber versuchen, mit den sich daraus ergebenden Fragen die GL unter Druck zu setzen: Wer ist denn eigentlich weisungsbefugt? Wie sieht die genaue Personalplanung aus? Vertetungsregelungen, Urlaubsplanung usw.

E
Elbeschwimmer

05.07.2016 um 06:53 Uhr

Die beiden Abteilungen werden seit eigentlich schon immer in der alltäglichen Organisation getrennt behandelt. Dienstpläne, Urlaubs Planung, Teamevents, Kostenstelle und so weiter.... Auserdem gibt es für jede Abteilung einen anderen Weisungsbefugten Vorgesetzten. Daher dürfte es keine Probleme machen, die beiden Abteilungen auch weiterhin getrennt zu halten.

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