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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Stellvertreter-Positionen?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. GF hat unser Organigramm geändert. Es wurde für jede Position ein Stellvertreter benannt. Die Stellvertreter wissen aber nichts von ihrem Glück, niemand hat sie im Vorfeld darauf vorbereitet, geschweige überhaupt angesprochen.

In wie weit ist der BR bei Organigramm-Änderungen mit im Boot? Ist die Besetzung von Stellvertreterpositionen irgendwie mitbestimmungspflichtig?

Der BR ist z.B. der Meinung, Stellvertreterpositionen sollten vergütet werden. Was können wir unternehmen?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

01.09.2011 um 14:59 Uhr

Eines nach dem Anderen. Erst laßt Ihr Euch von der GF einmal genau erläutern, was es mit den Stellvertretern auf sich hat und welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen damit zusammenhängen.

Sodann könntet Ihr z.B. im Zuge Eurer Mitbestimmung bei betriebl. Qualifizierungsmaßnahmen (§§96ff BetrVG )Schulungen für die neuen Stellvertreter fordern. Die müssen ja wissen, was sie zu tun haben.

Natürlich könntet Ihr nach Prüfung der Fakten auch zu dem Schluß kommen, dass die eine oder andere Versetzung ansteht, wenn sich die Bedingungen wesendlich ändern.

Es gibt also diverse Ansätze.

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