Erstellt am 29.05.2017 um 10:10 Uhr von Pjöööng
Ihr könnt den KBR damit beauftragen, wenn Ihr wollt. Ihr könnt Euch dabei auch das Recht vorbehalten, dem Ergebnis erst noch zuzustimmen müssen.
Ich sehe aber ehrlich gesagt bei Eurer Konstellatuion überhaupt keinen Grund warum der KBR das tun sollte. Gibt es denn irgendeinen Grund (außer dass die Verhandlungen mit dem KBR vielleicht schneller gehen)?
Erstellt am 29.05.2017 um 10:21 Uhr von Thomassi
Hallo Pjöööng,
ich gehe davon aus das die GF dann mit dem anderen BR auch diese BV abschließen möchte und sich die Arbeit sparen will.
Wir haben schon ein paar BV´s die wir gemeinsam haben aber zu der Zeit hatten wir noch keinen KBR.
Erstellt am 29.05.2017 um 10:29 Uhr von Pjöööng
Thomassi,
es ist ja schön dass sich die GF Arbeit ersparen will. Aber ist das Ergebnis das dann herauskommt auch das welches für die beiden Belegschaften am besten ist?
An Eurer Stelle würde ich mir überlegen ob dieses Vorgehen auch Vorteile für die von Euch vertretene Belegschaft hat und dann enstprechend entscheiden.
Erstellt am 29.05.2017 um 11:42 Uhr von gironimo
Der KBR ist nun einmal nicht zuständig. Das ist auch kein Wunschkonzert für den AG. Wenn ihr die Angelegenheit selbst verhandeln wollt, tut es. Wenn der AG sich verweigert, droht mit der E-Stelle.
Erstellt am 29.05.2017 um 11:44 Uhr von Pjöööng
Was genau soll hier die Einigungsstelle einigen?
Erstellt am 29.05.2017 um 12:48 Uhr von gironimo
Den Vorschlag des örtlichen BR, wenn der AG diesen gar nicht erst verhandeln will.
Erstellt am 29.05.2017 um 13:08 Uhr von celestro
Diese Antwort wurde von "celestro" gelöscht.
Erstellt am 29.05.2017 um 13:34 Uhr von Pjöööng
gironimo,
da fehlen dann ja wohl erst mal ein paar Zwischenschritte.
Erstellt am 29.05.2017 um 13:35 Uhr von Homeworker
Ein GBR/KBR ist dann zuständig, wenn es sich um eine überbetriebliche Angelegenheit handelt.
Und das ist nur dann der Fall, wenn das Anliegen aus technischen oder rechtlichen Gründen eine einheitliche Regelung für das gesamte Unternehmen erfordert.
Erstellt am 29.05.2017 um 14:55 Uhr von celestro
@ gironimo
Die Einigungsstelle ist für Steitigkeiten um den Inhalt. Wenn der AG hier aber den KBR ins Spiel bringen will, muß die Zuständigkeit ggf. beim Arbeitsgericht geklärt werden.
Erstellt am 29.05.2017 um 16:05 Uhr von Thomassi
Hallo Homeworker,
das klingt sinnvoll, da es um unsere Arbeitszeit, also Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit geht kommt der KBR aus unserer Sicht noch nicht ins Betracht.
Klar ist auch das der AG dies einheitlich in seinen Unternehmen regeln will, aber der örtliche kann ja nicht für andere BR verhandeln.