Betriebsvereinbarung mit wem abschließen?
Hallo, unsere Unternehmensgruppe besteht aus mehreren Firmen, 2 davon haben einen BR, keinen GBR aber einen gemeinsamen Konzernbetriebsrat. Nun möchte unser BR eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit abschließen. Die gemeinsame Geschäftsführung will das der Konzernbetriebsrat das macht. Sollte unser BR, wegen seiner Zuständigkeit, darauf beharren oder den Entwurf als Beschluss an den KBR zur Verhandlung übergeben und wäre somit raus aus der Verhandlung? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Community-Antworten (10)
29.05.2017 um 12:10 Uhr
Ihr könnt den KBR damit beauftragen, wenn Ihr wollt. Ihr könnt Euch dabei auch das Recht vorbehalten, dem Ergebnis erst noch zuzustimmen müssen.
Ich sehe aber ehrlich gesagt bei Eurer Konstellatuion überhaupt keinen Grund warum der KBR das tun sollte. Gibt es denn irgendeinen Grund (außer dass die Verhandlungen mit dem KBR vielleicht schneller gehen)?
29.05.2017 um 12:21 Uhr
Hallo Pjöööng, ich gehe davon aus das die GF dann mit dem anderen BR auch diese BV abschließen möchte und sich die Arbeit sparen will. Wir haben schon ein paar BV´s die wir gemeinsam haben aber zu der Zeit hatten wir noch keinen KBR.
29.05.2017 um 12:29 Uhr
Thomassi,
es ist ja schön dass sich die GF Arbeit ersparen will. Aber ist das Ergebnis das dann herauskommt auch das welches für die beiden Belegschaften am besten ist?
An Eurer Stelle würde ich mir überlegen ob dieses Vorgehen auch Vorteile für die von Euch vertretene Belegschaft hat und dann enstprechend entscheiden.
29.05.2017 um 13:42 Uhr
Der KBR ist nun einmal nicht zuständig. Das ist auch kein Wunschkonzert für den AG. Wenn ihr die Angelegenheit selbst verhandeln wollt, tut es. Wenn der AG sich verweigert, droht mit der E-Stelle.
29.05.2017 um 13:44 Uhr
Was genau soll hier die Einigungsstelle einigen?
29.05.2017 um 14:48 Uhr
Den Vorschlag des örtlichen BR, wenn der AG diesen gar nicht erst verhandeln will.
29.05.2017 um 15:34 Uhr
gironimo,
da fehlen dann ja wohl erst mal ein paar Zwischenschritte.
29.05.2017 um 15:35 Uhr
Ein GBR/KBR ist dann zuständig, wenn es sich um eine überbetriebliche Angelegenheit handelt. Und das ist nur dann der Fall, wenn das Anliegen aus technischen oder rechtlichen Gründen eine einheitliche Regelung für das gesamte Unternehmen erfordert.
29.05.2017 um 16:55 Uhr
@ gironimo
Die Einigungsstelle ist für Steitigkeiten um den Inhalt. Wenn der AG hier aber den KBR ins Spiel bringen will, muß die Zuständigkeit ggf. beim Arbeitsgericht geklärt werden.
29.05.2017 um 18:05 Uhr
Hallo Homeworker, das klingt sinnvoll, da es um unsere Arbeitszeit, also Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit geht kommt der KBR aus unserer Sicht noch nicht ins Betracht. Klar ist auch das der AG dies einheitlich in seinen Unternehmen regeln will, aber der örtliche kann ja nicht für andere BR verhandeln.
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