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Rückwirkend geltende Betriebsvereinbarung möglich?

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seesee
Jan 2018 bearbeitet

Und gleich noch eine Frage: Kann der BR rückwirkende Betriebsvereinbarungen abschließen? Kollidiert das nicht mit dem Nachwirkungs-Grundsatz? Wir haben zum 01.01.2010 ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt. Leider wird die entsprechende BV erst demnächst fertig (aus diversen Gründen). Nun soll in der BV stehen, dass sie rückwirkend zum 1.1 gelten soll. Das hieße aber, dass wir der Geschäftsführung einen Freibrief dafür geben, Kollegen zu sanktionieren, welche sich bislang aufgrund fehlender Betriebsvereinbarung nicht an die neuen Zeiten gehalten haben. Sie haben entsprechend der alten Betriebsvereinbarung / ihrer alten Arbeitszeiten gehandelt. Kann der Betriebsrat rechtswirksam eine rückwirkende BV abschließen?

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Community-Antworten (3)

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Petrus

11.03.2010 um 15:13 Uhr

Ob der BR das kann ist eine Frage. Die andere: Will er das? Und wenn ja, warum? Um die MA reinzureiten?

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pitsieben

11.03.2010 um 15:16 Uhr

@ seesee, Rückwirkungsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie für AN ausschließlich günstigere Regelungen enthalten. (Siehe Kommentar DKK zum § 77 BetrVG Rn 41)

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seesee

11.03.2010 um 15:18 Uhr

Gute Frage, Petrus. Wir gingen eben davon aus, da wir das neue Modell ja schon leben - jedenfalls fast alle.

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