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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung gekündigt. Neuer Abschluss zwingend notwendig? Bestandsschutz gesetzlich festgelegt?

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

bei uns exitierte eine Betriebsvereinbarung über Arbeitsentgelte und Urlaubsansprüche. Diese wurde nun seitens der GV gekündigt.

Ich weiß, dass Arbeitsentgelte üblicher Weise nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können. Unsere Betriebsvereinbarung gibt es aber schon über 10 Jahre.

Wie ist das mit dem Bestandsschutz geregelt? Ist dieser irgendwo gesetzlich festgelegt? Haben die Kollegen weiterhin Anspruch auf Ihr Grundgehalt bzw. Zulage Betriebszugehörigkeit?

Muss eine neue Betriebsvereinbarung zwingend abgeschlossen werden, wenn schon einmal eine BV vorhanden war? Wie ist das mit dem Nachwirkungsschutz: § 77, Abs. 6 ... gelten ihre Regelungen weiter, bis sie durch eine neue Abmachung ersetzt werden.?

Mit dem Urlaub ist es ähnlich. 30 Tage Urlaub waren in der BV festgeschrieben.

Zukünftig will die GV bei Neueinstellungen einzelvertragliche Regelungen über Arbeitsentgeld und Urlaub abschließen.

Danke für Eure Antworten!

3.15802

Community-Antworten (2)

R
Rollie

22.06.2006 um 12:59 Uhr

Sollte diese BV gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, kann ich mir kaum vorstellen, das hier ein Bestandsschutz oder eine Nachwirkung greift, bzw. ggf. anfechtbar sein könnte.

K
Kölner

22.06.2006 um 14:20 Uhr

Diese BV ist für den Eimer, die Frage nach der Nachwirkung stellt sich ergo wohl nicht. Einzelvertraglich sind solche Dinge zu regeln; und der BR hat dabei leider nicht mitzuspielen...

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