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Neuwahl des Vorsitzenden und der Freistellung

DS
Dirk S
Jun 2024 bearbeitet

Hallo ihr Experten,

ich werde zum 31.7. in den Ruhestand gehen und geplant ist, dass ich an diesem Tag mein Amt als BRV niederlege und aus dem BR ausscheide. Damit ist dann auch meine Freistellung (eine von drei) hinfällig. Alles soweit auch offiziell bekannt... Kann nun der jetzige BR (in meinem Beisein) bereits den/die neue(n) Vorsitzende(n) wählen, der/die ab 1.8. im Amt ist? Die Sache ist, derjenige, der für mich dann in den BR nachrückt, hat auch Interesse am Vorsitz bekundet. Er ist aber bis dahin noch nicht Mitglied im BR und kann also nicht gewählt werden. Wie verhält es sich mit der Wahl der dritten Freistellung? Ist dies auch vorher möglich?

Oder sagt ihr, es ist grundsätzlich besser, diese Wahlen erst nach meinem Ausscheiden zu machen, damit der Nachrücker regulär mit wählen und gewählt werden kann?

VG Dirk PS ich habe den Vorgang aus 2019 hier im Forum gefunden, der hilft aber nicht wirklich weiter, weil keine rechtlichen Hintergründe genannt werden. Die wären mir aber wichtig...

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Community-Antworten (9)

R
rtjum

14.06.2024 um 15:28 Uhr

den neuen Vorsitz könnt ihr natürlich schon wählen.

Wie sind eure Freistellungen denn gewählt worden? Bei 3 Freistellungen wird bei Euch ja wahrscheinlich eine Verhältniswahl stattgefunden haben und dann dann ist das bei Freistellungen ja auch oft so.

C
Catweazle

14.06.2024 um 16:36 Uhr

Solange es einen BRV gibt könnt ihr keinen neuen wählen, auch nicht auf Vorrat insbesondere kein Ersatzmitglied. Wenn du ausscheidest muss der BR sich neu konstituieren und einen BRV wählen.

DS
Dirk S

14.06.2024 um 16:43 Uhr

@Catwaezle die konst. Sitzung des BR findet unmittelbar nach der Wahl statt, also idR vor Ende der Amtszeit des bisherigen BR. Dann gibt es doch auch zwei Vorsitzende? Der neue ist dann aber eben erst mit Beginn der neuen Amtszeit im Amt ?‍♂️

C
Catweazle

14.06.2024 um 16:54 Uhr

Das sind dann auch zwei verschiedene BRs.

C
celestro

15.06.2024 um 17:27 Uhr

Eine Neukonstituierung kann ich nicht erkennen, wenn nur ein neuer BRV gewählt wird.

Stimme aber zu … das geht jetzt noch nicht.

M
Meph1977

15.06.2024 um 21:03 Uhr

mit deinem Ausscheiden übernimmt erstmal der Stellvertreter den BRV bis ein neuer BRV gewählt wurde. Ich denke ein Beschluss das die Freistellung ab deinem Ausstieg an ein anderes BR Mitglied geht kann man jetzt schon machen.

Man kann natürlich auch jetzt schon einen neuen BRV wählen der übernimmt aber dann sofort. Wäre vielleicht sinnvoll das sofort zu machen dann könntest du ihn noch etwas einweisen und ihm ein paar Tip geben. Aber wie gesagt du wärst dann kein BRV mehr.

C
Catweazle

16.06.2024 um 00:28 Uhr

Bei den Freistellungen wird nichts beschlossen. Erst wenn keine Nachrücker vorhanden sind wird gewählt.

K
Kehler

17.06.2024 um 10:02 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende kann jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Amt niederlegen bzw. zurücktreten. Wenn der Betriebsratsvorsitzende zurücktritt, muss der Betriebsrat einen neuen Vorsitzenden wählen. Bis zur Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden übernimmt der stellvertretende Vorsitzende als Vertreter die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden.

Der stellvertretende Vorsitzende muss so schnell wie möglich eine Betriebsratssitzung einberufen und die Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden auf die Tagesordnung der Sitzung setzen.

M
Muschelschubser

17.06.2024 um 11:00 Uhr

@Kehler

Das wäre genau meine Antwort gewesen. Mit einer kompletten Niederlegung des Mandats wäre auch das besagte bisherige Ersatzmitglied im Boot.

Man könnte auch nur den Vorsitz niederlegen und dessen Neuwahl auf die TO setzen, aber dann wäre das Ersatzmitglied noch außen vor.

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