Anwendung Dienstvereinbarung nach PersVG bei Änderung Rechtsform
Hallo, im Jahre 2004 wurde bei uns eine Dienstvereinbarung nach §66 Pers VG geschlossen, damals waren wir noch ÖD. Seit 2006 sind wir eine gGmbH mit einem Betriebsrat, welches nur noch den TvÖD anwendet.
Sind die Dienstvereinbarungen überhaupt noch gültig? Hätten diese nicht durch den BR nach BetrVG neu abgeschlossen werden müssen?
Das Bundespersonalvertretungsgesetz sagt, dass innerhalb von 12 Monaten nach Änderung der Rechtsform die Vereinbarungen übergeleitet werden müssen. Gilt das auch für das PersVG?
Community-Antworten (2)
15.06.2024 um 21:04 Uhr
Welches Personalvertretungsgesetz? Jedes Bundesland hat ein eigenes und dann gibts auch noch eins für den Bund
16.06.2024 um 14:01 Uhr
Es handelt sich hier um MV. Die Frage lautet ja, müssen Dienstvereinbarungen nach dem Pers VG übergeleitet werden, wenn es eine Änderung der Rechtsform gibt und das PersVG nicht mehr anwendbar ist, sondern dann dass BetrVG?
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