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Leistungszulage Punktesystem

N
NovizenBR
Jun 2024 bearbeitet

Guten Morgen liebe Betriebsräte, Bei uns werden momentan im betrieb die Mitarbeitergespräche zur leistungsbeurteilung im Zeitentgelt geführt. Der Arbeitgeber möchte ein Punktesystem einführen worin geregelt ist, für welche Aufgaben man wie viele Punkte bekommt. Z.b. ersthelfer, brandschutzhelfer, Staplerfahrer etc. bekommen 1-2 Punkte mehr beim Punkt "Aufgabenorientierte Zusammenarbeit". Das finden wir als BR grundsätzlich gut. Was wir nicht gut finden, ist, dass das Zeitkonto mitbewertet wird. Z.b. das bei mehr als -40 Stunden auf dem Zeitkonto sollen pauschal 0 Punkte bei "sachgemäße Behandlung der Betriebsmittel" vergeben werden. Bei -30 bis -40 nur 2 Punkte und bei -20 bis -30 4 Punkte.

Meine Frage ist, ist das mitbestimmungspflichtig ? Die Zusammensetzung des entgeltes ist mitbestimmungspflichtig aber nicht die Bewertung der Punkte im Zeitentgelt ? Ich Blick da nicht wirklich durch und wäre für eure Hilfe oder Tipps sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

13.06.2024 um 11:02 Uhr

Fällt das nicht unter die mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätze nach §94 (2) BetrVG? Auch §87 Abs. 1 Nr. 1 kann in Betracht kommen, je nach dem wie diese Beurteilungen dokumentiert werden.

Wenn - wie im Titel angegeben - eine Leistungszulage an diesem Punktesystem festgemacht wird, hast Du in Deinem letzten Absatz die Mitbestimmung schon richtig erkannt (§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

G
ganther

14.06.2024 um 12:09 Uhr

schaut auch mal in § 87 I nur. 10 und 11 BetrVG

N
NovizenBR

14.06.2024 um 13:39 Uhr

Vielen Dank für eure Hilfe. §94 und §87 haben gezündet und der Unternehmer ist eingeknickt. Vielen Dank und ein schönes Wochenende:D

M
Muschelschubser

14.06.2024 um 13:44 Uhr

Danke für die Rückmeldung! :)

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