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JAV 2023 gewählt , jetzt wieder wählen?

S
Superdaddy
Jun 2024 bearbeitet

wir haben im oktober 2023 eine JAV gewählt, weil wir 6 neue lehrlinge dazu bekommen haben. jetzt haben wir 11 lehrlinge insgesamt .... muss die JAV dann dieses jahr wieder neu gewählt werden oder sind sie automatisch einfach 2 Jahre weiter gewählt bis 2026 ?? es wird ja eigendlich immer in den geraden Jahren gewählt!! dann wären sie 3 Jahre gewählt ( wenn noch im betrieb).

supperdady

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Community-Antworten (14)

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Muschelschubser

13.06.2024 um 10:00 Uhr

Hallo.

Das ist bei Euch hart an der Grenze, da die JAV zur nächsten Wahl ungefähr ein Jahr besteht.

Auf jeden Fall muss die JAV wieder in den ordentlichen Wahlturnus kommen.

Wenn die JAV zum ersten Tag des nächsten ordentlichen Wahltermins (also der erste Tag vom Wahlzeitraum 01.10.2024-30.11.2024) ein Jahr oder länger im Amt ist, gilt der Wahltermin in 2024. Wenn die Amtszeit kürzer ist, gilt der Wahltermin in 2026.

Da Ihr nach Deinen Angaben wohl frühestens am 1. Oktober 2023 gewählt habt, könnt Ihr bis zum 1. Oktober 2024 das Jahr eigentlich noch nicht voll haben. Eure nächste ordentliche Wahl sollte daher 2026 sein.

R
rtjum

13.06.2024 um 12:23 Uhr

wieso genau habt ihr letztes Jahr gewählt?

Es gelten nicht alle Wahlvorschriften der BR-Wahl für die JAV, siehe BetrVg §64.

Wenn ich das richtig lese, müsst ihr auf jeden Fall neu wählen dieses Jahr.

S
Superdaddy

13.06.2024 um 12:39 Uhr

Naja wir haben auf einen Schlag 6 neue Lehrlinge dazu bekommen. Deshalb haben wir gewählt.

Muschelschubser, klingt logisch was du schreibst, kann ich das irgendwie, wo nach lesen? danke

Superdaddy

M
Muschelschubser

13.06.2024 um 13:08 Uhr

@rtjum

§64 BetrVG verweist aber auch auf die Regelungen in §13 Abs. 3. Auch da gilt: bei einer Amtszeit von unter einem Jahr, wird zum übernächsten Wahltermin neu gewählt.

R
rtjum

14.06.2024 um 10:12 Uhr

"§64 BetrVG verweist aber auch auf die Regelungen in §13 Abs. 3." das stimmt aber der Grund der Neuwahl ist mir immer noch nicht wirklich klar. Nur weil 6 neue Auszubildende dazu kommen darf ja nicht mal so einfach neu gewählt werden. Dazu müsste die ja die Voraussetzungen des §13, (2), 2.-6. vorliegen. Und die Begründung "Naja wir haben auf einen Schlag 6 neue Lehrlinge dazu bekommen. Deshalb haben wir gewählt." gehört da nicht zu.

K
Kehler

14.06.2024 um 10:44 Uhr

sehe ich genau so. Die Wahlen in 2023 waren unnötig wenn nicht sogar Falsch und somit ungültig.

K
Kehler

14.06.2024 um 10:45 Uhr

sehe ich genauso. Ist die Wahl von 2023 dann überhaupt rechtsgültig wenn sie ohne Grund durchgeführt wurde?

M
Muschelschubser

14.06.2024 um 11:30 Uhr

Die Frage ist eben, ob es vorher eine JAV gab.

K
Kehler

14.06.2024 um 11:32 Uhr

Stimmt. Ergibt sich aus dem Beitrag nicht. Vielleicht kommt ja noch was vom Treadersteller

M
Muschelschubser

14.06.2024 um 11:49 Uhr

Es steht ja "gewählt" und nicht "neu gewählt" , insofern habe ich dem erstmal keine große Bedeutung beigemessen.

Aber ja, es stimmt schon, man muss auch eben prüfen ob nicht u.U. sogar eine nichtige Wahl durchgeführt wurde.

R
rtjum

14.06.2024 um 11:59 Uhr

"Die Frage ist eben, ob es vorher eine JAV gab."

Darum habe ich ja ganz am Anfang die Frage gestellt: "wieso genau habt ihr letztes Jahr gewählt?"

S
Superdaddy

14.06.2024 um 16:31 Uhr

Hallo,

nein , wir hatten vorher keine JAV im Betrieb....

haben ganz neu gewählt.

supperdaddy

R
rtjum

17.06.2024 um 09:51 Uhr

ok, da die Wahl im Oktober letzten Jahres war, ist die JAV weitere 2 Jahre im Amt.

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