Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir sind Betreibsrat in einem Lagerbetrieb. Bei uns können die Mitarbieter bis zu 4 mal pro Schicht Pause machen. Und das so lange sie wollen solnage diese dem Arbetiszeitgesetz genügen.

Es hat sich eingeschlichen, dass die Mitarbeiter im Lagerbereich ihre Taschen und Rücksäcke mit ihrem Privatkramm mitnehmen. Oft nehmen die Mitarbeiter auch Ihre Getränke und ihr Essen mit ins Lager, obwohl dort keine Pausenräume und Spinde sind.
Der Arbeitgeber hat uns (Betriebsrat) nun darüber informiert, dass er verbieten möchte, dass die Mitarbeiter Taschen, Rücksäcke, Essen und Trinken mit in das Lager nehmen . Begründet hat er das mit der Diebstahlgefahr (in der Vergangenheit gab es Diebstähle). Er fügte hinzu, dass die Mitarbeiter soviel Pause machen können wie sie möchten, und sich die Pausenräume und Spinde der Mitarbeiter ausserhalb des Lagers befinden.

Einige Mitarbeiter laufen bei uns dagegen Sturm, und wir haben noch keinen rechtlchen Weg gefunden wie wir das Vorhaben des Arbeitgebers stoppen können.

Habt ihr eine Idee?

Danke und beste Grüsse
PaulBreitner