Hallo,
ich brauche Eure Hilfe. Unser Vorsitzender hat uns mitgeteilt dass er als Vorsitzender und aus dem Gremium zurücktritt!
Wir sind ein Betriebsrat der erst seit 6 Monaten existiert und uns fehlt die Erfahrung. Ich habe schon ein wenig gestöbert, aber expliziet eine Antwort auf meine Fragen konnte ich nicht finden..Mein Stand jetzt:
In diesen Fällen rückt das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied automatisch in den Betriebsrat nach. Es bedarf keiner besonderen Feststellung, vgl. F.K.H.E. § 25 RdNr. 13, 20. Auflage.

Das Ersatzmitglied wird vollwertiges Mitglied. Allerdings übernimmt es nicht automatisch Aufgaben des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds, wie z.B. eine Ausschussmitgliedschaft.

Nun zu meiner Frage: Werde ich als Stellvertreterin des Vorsitzenden automatisch Vorsitzende und der Protokollführer- Stellvertreter?!
Entschuldigt meine vielleicht lächerlich wirkende Frage, aber ich finde nichts im Wirrwar des Netzes...
Vielen Dank schon einmal im Voraus

Eure Denise