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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt des Vorsitzenden

D
Denise
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauche Eure Hilfe. Unser Vorsitzender hat uns mitgeteilt dass er als Vorsitzender und aus dem Gremium zurücktritt! Wir sind ein Betriebsrat der erst seit 6 Monaten existiert und uns fehlt die Erfahrung. Ich habe schon ein wenig gestöbert, aber expliziet eine Antwort auf meine Fragen konnte ich nicht finden..Mein Stand jetzt: In diesen Fällen rückt das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied automatisch in den Betriebsrat nach. Es bedarf keiner besonderen Feststellung, vgl. F.K.H.E. § 25 RdNr. 13, 20. Auflage.

Das Ersatzmitglied wird vollwertiges Mitglied. Allerdings übernimmt es nicht automatisch Aufgaben des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds, wie z.B. eine Ausschussmitgliedschaft.

Nun zu meiner Frage: Werde ich als Stellvertreterin des Vorsitzenden automatisch Vorsitzende und der Protokollführer- Stellvertreter?! Entschuldigt meine vielleicht lächerlich wirkende Frage, aber ich finde nichts im Wirrwar des Netzes... Vielen Dank schon einmal im Voraus

Eure Denise

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Community-Antworten (5)

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Homeworker

21.05.2017 um 15:18 Uhr

Nein, ihr rutscht nicht automatisch in das Amt nach. Der Vorsitzende muss auf einer von dir einzuberufenden Sitzung gewählt werden. Willst du auch kandidieren, muss auch der Stellv. neu gewählt werden.

D
Denise

21.05.2017 um 15:34 Uhr

Danke! Ich kandidiere nicht, da mein Vertrag am 31.07.17 ausläuft.( bin die einzige die keine Festanstellung hat) ..nichtsdestotrotz setze ich mich für die Kollegen ein und versuche eine Basis zu schaffen. Da die anderen Kollegen noch nicht einmal Zugang zum PC haben ( keine Benutzerfreigabe) mache ich im Moment alles schriftliche. D.h. wenn neu gewählt wurde muss umgehend ein Beschluss über Betriebsmittel und Zugänge verfasst werden! Eine riesige Baustelle-.-

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gironimo

21.05.2017 um 16:33 Uhr

Und du siehst keine Chance den AG davon zu überzeugen, dich über den Juli hinaus zu beschäftigen? Oder willst du nicht?

Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, wo die Neuwahl des neuen Vorsitzenden steht, kann doch auch gleich der TOP Sachmittel für den BR stehen.

D
Denise

21.05.2017 um 17:51 Uhr

Der AG muss bei befristeten Verträgen gar nichts sagen. Davon mal abgesehen, ich habe 3x mit dem Personalleiter das Gespräch diesbezüglich gesucht ohne Antwort. Jetzt lasse ich es auf mich zukommen..Aber welcher AG will schon eine zielstrebige Betriebsrätin ^^

Als TOP steht das ja schon ( von mir genannnt) auf der to do Liste

G
gironimo

21.05.2017 um 21:36 Uhr

Naja - auch für den AG ist es eine Überlegung wert. Auch wenn ein BR kritisch ist - man weiß, wen man vor sich hat.

Lasse dich zum BRV wählen und mache öffentlich, dass du nur befristet bist - aber darauf hoffst, dass der AG deinen Vertrag entfristet (positive Erwartungshaltung vermitteln )

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