Erstellt am 19.05.2017 um 07:45 Uhr von gironimo
Immer wieder wert, darüber zu streiten. Inhaltlich handelt es sich ja um mitbestimmungsfreie Arbeitsabläufe - aber das Verfahren kann Fragen nach § 87.1.1 BetrVG beinhalten. Also was geschieht mit den Checklisten, haben AN Konsequenzen zu erwarten, usw.
Meist ist da ja nichts - aber wer weiß - man muß es mindestens mal hintetfragen.
Erstellt am 19.05.2017 um 11:46 Uhr von ganther
Selbst wenn Konsequenzen drohen wird es noch lange nicht mitbestimmt. Mitbestimmt könnte aber eine elektronische Weiterverarbeitung der Daten sein. Unter Umständen auch bestimmte meldewege
Erstellt am 19.05.2017 um 14:29 Uhr von rsddbr
Es könnte mitbestimmungspflichtig sein, wenn sich daraus Kriterien zur Beurteilung der Mitarbeiter*innen ergeben.
Erstellt am 20.05.2017 um 08:12 Uhr von Tanzbär
Und wenn wir mal ganz unvoreingenommen sind und nicht hinter jedem Busch einen bösen Buben vermuten, der eine Verschwörung plant ...
Da werden Checklisten abgehakt zur Dokumentation eines Verfahrensschrittes. Nichts mehr und nichts weniger. In der Regel geht es da um Sicherheit, Präzision, Vollständigkeit. Da ist nichts mitzubestimmen.
Und wenn dann wirklich Haken gemalt werden, ohne diesen abgefragten Arbeits- oder Prüfschritt getan zu haben, dann muss der Arbeitnehmer auch die eventuellen Konsequenzen tragen. Ohne wenn und aber!