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Darf ein AN dem BR seinen Arbeitsvertrag zeigen? Gesetzl. Grundlage?

P
PL
Jan 2018 bearbeitet

Der BR wurde von 2 AN kontaktiert mit Fragen und Änderungswünschen zum Arbeitsvertrag. Beide wandten sich an uns, da sie in Gesprächen mit dem Chef bisher immer vertrösten worden. Im Vertrag ist u.a. eine Verschwiegenheitspficht geregelt. Ich bin der Meinung, dass der AN mir seinen Vertrag trotzdem zeigen darf, aber steht das irgendwo geschrieben bzw. gibt es eine gesetzliche Grundlage?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

18.05.2017 um 21:23 Uhr

Natürlich geht das. Der BR ist doch der Interessenvertreter der AN.

Und wenn der AN den BR auch mitnehmen darf, um z.B. in die Personalakte Einblick zu nehmen, dann doch wohl nicht mit verbundenen Augen :-)

P
PL

18.05.2017 um 21:52 Uhr

Ja, so denke ich mir da auch. Der AN hätte gern eine gesetzliche Grundlage genannt um sich abzusichern.

B
BloodyBeginner

19.05.2017 um 00:18 Uhr

Ich kenne eine Verschwiegenheitspflicht in Verträgen nur über Betriebsgeheimnisse und über das Gehalt, nicht über den Vertrag an sich. Und eine Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag gegenüber Dritten ist schon mal unwirksam, da das Gehalt ein persönliches Datum ist und man ja Herr über die eigenen Daten ist

G
gironimo

19.05.2017 um 01:04 Uhr

Nicht alles was erlaubt ist, steht ausdrücklich in Gesetze - Gott sei Dank.

R
rsddbr

19.05.2017 um 09:32 Uhr

Ggf. auf §83 BetrVG berufen. Der AV ist Teil der Personalakte.

Auch aus §80 (Abs.1 Punkt 1) BetrVG ergibt sich ein Recht auf Einsicht in Arbeitsverträge. Und §80 Abs.2 kann angeführt werden, wenn der AG meint, dass Gehalt ginge niemanden etwas an.

C
celestro

19.05.2017 um 11:29 Uhr

"Und eine Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag gegenüber Dritten ist schon mal unwirksam, da das Gehalt ein persönliches Datum ist und man ja Herr über die eigenen Daten ist"

so pauschal bzw. "absolut" ist das leider nicht richtig.

E
EightBall

19.05.2017 um 17:43 Uhr

Also in einem vertraulichen Gespräch sollte man über alles sprechen können, ja. Und beide können sich drauf verlassen dass nix nach Außen kommt. Und was sollen denn meine Schulungen über Arbeitsrecht und Arbeitsverträge und so, ja, wenn ich nie mit einem betroffenen Kollegen darüber sprechen dürfte. Also ich mach das, es gab nie Probleme, im Gegenteil.

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