Liebe Leute, ich habe eine Frage zu Eurer Einschätzung folgenden Sachverhalts: Eine Abteilung in der über 30 Menschen arbeiten (über 10% der Arbeitnehmer in der Firma) soll (oder auch nicht, der Arbeitgeber hält sich bedeckt) aufgeteilt und bestehenden anderen Abteilungen zugeordnet werden.

Ist/Wäre dies eine Betriebsänderung im Sine von § 111 BetrVG?

Und sind neben § 90 Abs. 3+4 BetrVG noch andere §§ des BetrVG (zB. §99 oder §112?) zu beachten, die der BR nutzen kann um umfassende Informationen zu erhalten oder gar mitzubestimmen?

Happy Thursday
Pummelfee