Ergänzung des Protokolls BR-Sitzung
Hallo Zusammen, muss eine Ergänzung für das Protokoll einstimmig beschlossen werden? eines der Mitglieder fühlt sich im Unrecht, obwohl wor alles richtig gemacht. Die Frage? darf er einfach so etwas ins Protokoll beifügen, Eigenständig, oder muss darüber abgestimmt werden?
Lieben Dank Sandra
Community-Antworten (20)
11.06.2024 um 17:03 Uhr
"§ 34 Abs. 2 S. 2 BetrVG:
Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
also Nein ... abgestimmt wird nicht ... es wird nur "beigelegt".
11.06.2024 um 17:22 Uhr
Hier kamen ja schon unterschiedliche Sichtweisen zur Protokollführung auf, auch mit mutmaßlich unterschiedlichen Aussagen aus Schriftführer-Seminaren.
1.) Das Protokoll wird sofort von Schriftführer und BRV unterzeichnet. Einwendungen werden dann gem. §34 BetrVG beigefügt.
2.) Das Protokoll wird erst nach Beschlussfassung in der nächsten Sitzung von BRV und Schriftführer unterzeichnet. Bis dahin können Änderungen vorgenommen werden.
Wie macht Ihr das? Mir ist immer noch nicht klar, ob Variante 2.) überhaupt rechtlich zulässig wäre.
11.06.2024 um 17:45 Uhr
also wir haben damals im BR-Seminar (kein Schriftführer-Seminar) gelernt: "der sinnloseste Beschluss, der aber am Häufigsten vorkommt ist der Beschluss der Niederschrift von der letzten Sitzung." Mit Verweis auf den schon genannten § wurde uns deutlich gemacht, das eine Beschlussfassung für die Niederschrift überhaupt nicht vorgesehen ist.
11.06.2024 um 18:31 Uhr
Ich find's auch blödsinnig.
Aber das Argument, vor dem Beschluss unterschreibt keiner und bis dahin kann ich nochmal in die Runde fragen ob alles OK ist, konnte ich bislang noch nicht rechtlich entkräften.
11.06.2024 um 18:45 Uhr
die "Entkräftung" steht doch schon hier....
"Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
da ist von "eine Niederschrift anfertigen, mit deren Wortlaut alle zufrieden sind" keine Rede.
P.S. wie soll sowas auch aussehen? Es gibt einen Einwand und der BR macht einen Beschluss. Eine Änderung dürfte wenn überhaupt nur einstimmig beschlossen werden. Denn wieso sollte ein BR-(Mehrheits)-Beschluss das Gesetz aushebeln (dürfen), wo deutlich geregelt ist, wie mit Einwänden umzugehen ist (und auf das sich jedes einzelne BRM berufen könnte)?
11.06.2024 um 19:08 Uhr
Ist ja unstrittig, wenn das Protokoll als solches gültig ist. Aber ab wann ist das der Fall? Schon vor Unterschrift? Oder erst mit der Unterschrift?
Der 34er folgt ja der Chronologie
- Verfassen
- Unterschreiben
- ggf. Einwendungen beifügen
Meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf den Fall, dass VOR Beschluss und Unterschrift jemand sagt: lieber Schriftführer, hier müsstest Du nochmal was berichtigen.
Dass nach Beschluss und/oder Unterschriften nichts mehr zu rütteln ist (außer den beizufügenden Einwänden) ist schon klar.
11.06.2024 um 19:55 Uhr
wer sollte die Niederschrift vor der Unterschrift zu sehen bekommen? Also wieso wird davon ausgegangen, das man die Niederschrift rumschickt und jeder Änderungswünsche äußern kann?
Und warum sollte das Gesetz nur Regeln zu "nach den Unterschriften" enthalten, wenn doch vorher die Auseinandersetzungen um den Text stattfinden?
Also für mich ist relativ deutlich, das eine solche "Auseinandersetzung" um den Text überhaupt nicht vom Gesetzgeber angedacht war und sich die Menschen Probleme schaffen, die eigentlich gar nicht da wären (wenn man nicht um die Gesetze herumdenken würde).
11.06.2024 um 21:17 Uhr
Erstmals vielen Dank für die Zahlreichen Antworten. Wir sind da noch seit einem Jahr recht neu. Zudem müsste ich vermerken, es ging um ein BR Mitglied für dessen eine Sondersitzung einberufen wurde! Zumal wir etwas gesplittet sind ( andere Thematik) dieser BR-Mitglied, versucht permant Steine im Weg zu legen, und das GBR ist auch genervt vom querolant. Deswegen sollte er abgwählt werden und war nicht diesbezüglich eingeladen, zumal seine Anhänger schon. Die wiederum behaupten, die hätten keine Einladung bekommen. Nun möchter unser möchte gern Vorsitzender ( der es ja nicht ist, nur auf krawall aus ist) diese Ergänzung hinzufügen, dass alles nicht richtig gelaufen sein. Doch, wir haben alles richtig gemacht, die Einladung rechtzeitig raus geschickt, mit der Bitte wer verhindert ist um Ersatzmitglied zu kümmern. Nun, haben die anderen 3 Anhänger unseres King querolant, angeblich keine Einladung erhalten, somit hat unsere Vorsitzende die als Unentschuldigt ins Protokoll eingetragen.
Deswegen die Frage?
darf er einfach eine Ergänzung hinzufügen, weil er darin behauptet, dies sei alles falsch gelaufen!! Sorry, er war nicht da und die anderen auch nicht.
11.06.2024 um 22:11 Uhr
@Strixi Hat ein BRM irgendwelche Einwände gegen ein geschriebenes Protokoll ist es vollkommen egal ob dieses schon Unterschrieben ist oder nicht. Ein Protokoll kann nicht verändert werden. Einwände werden dem geschriebenen Protokoll hinzu gefügt und bleiben halt nur Einwände. Zweifelt das BRM das Protokoll rechtlich an, so muss er die vor Gericht machen. Es liest sich zwar etwas schwer, aber der Link sagt unter § 34 Abs 2 BetrVG genau dies aus. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmannsheiseua-betrvg-34-sitzungsniederschrift_idesk_PI42323_HI607172.html
11.06.2024 um 22:24 Uhr
@Dummerhund Danke! es ist schwierig wenn man nicht einen Zusammenhalt hat sondern verbal immer gegen Debatten steht, was völlig unnötig ist. Leider! dies kostet mehr Energie als das man sich um die eigene Arbeit kümmern kann.
11.06.2024 um 22:36 Uhr
Wenn in Zukunft so etwas ist, dann soll derjenige dir auch zeigen können wo seine Behauptung steht. Ich kann auch behaupten in der Sahara schneit es. Nur kann ich es beweisen.
11.06.2024 um 22:41 Uhr
@Celestro, Danke. Dennoch weiß ich immer noch nicht ob wir es mit annehmen müssen?
11.06.2024 um 22:46 Uhr
@Dummerhund, ja! ich versteh das. zumal er ja Betroffen war dazu nicht geladen wurde, zudem seine Treuen Anhänger angeblich keine Einladung erhielten. Dies finde der Sprecher frech, zumal wir hätten hinterher telefonieren müssen damit alle INFO sind? das ist doch völliger Schwachsinn,oder?
11.06.2024 um 22:49 Uhr
Einwände gegen das Betriebsratsprotokoll: https://kluge-seminare.de/br-portal/muster-vorlagen/betriebsratssitzung/betriebsratsmitglied-einwand-gegen-sitzungsprotokoll/ Wie schon geschrieben, hat er Einwände kann er diese Kund tun, und es wir der Sitzungsniederschrift hinzu gefügt. Nicht mehr und nicht weniger. Ein einmal geschriebene Sitzungsniederschrift kann nicht mehr geändert werden, das wäre Betrug und evtl. Dukumentenfälschung. Reicht dem Einwänder das nicht muss er zu Gericht gehen.
11.06.2024 um 23:03 Uhr
@Dummerhund, vielen, vielen Dank! aufjeden Fall konnte ich einige Antworten mit nehmen... vielen Danke! endlich können wir uns auch mal gegen ihn wehren.
11.06.2024 um 23:10 Uhr
Ihr müsst euch nicht wehren. Er muss seine Quelle nennen wo er was her hat. Immer dran denken, er ist nicht euer Chef. Und Notfalls kann man jederzeit einen neuen Vorsitzenden wählen.
12.06.2024 um 00:30 Uhr
"Und Notfalls kann man jederzeit einen neuen Vorsitzenden wählen."
Der Querulant ist nicht der BRV ... wäre ja auch unsinnig, denn es wird ja behauptet, das seine Anhänger die Einladung nicht bekommen hätten. Das wäre ja dann seine Schuld, wenn er der BRV wäre. ;-)))
"Dennoch weiß ich immer noch nicht ob wir es mit annehmen müssen?"
Annehmen im Sinne von "er will das hinzufügen", ja (ihr müsst es nicht ändern). Aber die Gegenseite kann ja auch hinzufügen, das gegen die Niederschrift falsche Verdächtigungen ausgesprochen wurden.
12.06.2024 um 00:51 Uhr
Hast recht. Habe mich mit der Sache GBR fehl leiten lassen.
12.06.2024 um 09:08 Uhr
Nur so nebenbei Bei der Abwahl und Wahl der Mitglieder des GBR ist man nicht rechtlich verhindert, genauso wenig wie bei der Wahl in ein anderes Amt innerhalb des Gremiums.
14.06.2024 um 14:34 Uhr
"zumal er ja Betroffen war dazu nicht geladen wurde" Wobei war er betroffen? Bei der Abwahl als GBR-Delegierter? dann siehe xyz68, euer Beschluß einer Abwahl wäre dann nicht korrekt und der Abgewählt könnte dagegen vorgehen.
"Doch, wir haben alles richtig gemacht, die Einladung rechtzeitig raus geschickt, mit der Bitte wer verhindert ist um Ersatzmitglied zu kümmern. " Auch das ist nicht korrekt, das ist Aufgabe des BRV, ein BRM, das nicht an der Sitzung teilnimmt, meldet sich beim BRV ab und der lädt die entsprechenden Ersatzmitglieder.
"darf er einfach eine Ergänzung hinzufügen, weil er darin behauptet, dies sei alles falsch gelaufen!! Sorry, er war nicht da und die anderen auch nicht." nicht direkt ins Protokoll aber als Anlage zum Protokoll. Und wenn ich Deine Beiträge lese, dann befürchte ich, dass er nicht so ganz Unrecht hat.
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