Erstellt am 12.05.2016 um 22:57 Uhr von pelikan
man findet hier unteschiedliche Interpretationen von Gerichten ... manche finden es muss nicht mehr einstimmig beschlossen werden wenn man die Tagesordnung ergänzt oder ändert. Andere wiederum kamen zum Urteil es muss einstimmig sein. Ich finde es ist korrekt, dass es einstimmig sein soll. Es bereitet sich nicht jeder vor, aber diejenigen die es möchten und die ihr Amt ernst nehmen, denen sollte man die Gelegenheit geben sich vorbereiten zu können. Es heißt ja nicht umsonst im BetVG §29, dass der Vorsitzende rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen hat.
Erstellt am 12.05.2016 um 23:41 Uhr von Pjöööng
Keine Ahnung, welche unterschiedlichen Interpretationen von Gerichten man wo finden soll. Maßgeblich ist eigentlich nur der BAG-Beschluss vom 22.01.2014, 7 AS 6/13.
Ja, das BRM verhält sich korrekt.
Der BRV sollte sich gründlich prüfen ob er seinen Verpflichtungen beim Erstellen der Tagesordnung ausreichend nachkommt.
Erstellt am 13.05.2016 um 00:03 Uhr von celestro
Ich sehe es wie Pjöööng, würde es aber etwas netter ausdrücken. Also so wie: "wie kommt es, das jetzt schon mehrfach kurzfristig die TO geändert werden sollte ? Und warum bemängelt nur 1 BRM die fehlende Vorbereitungszeit und nicht mehrere ? ;-)
P.S. Und warum sehen die anderen 8 anscheinend ein Ärgernis in einem BRM, das sich rechtskonform verhält ?
Erstellt am 13.05.2016 um 17:43 Uhr von gironimo
Meist sind das ja die Sachen, die die Personalabteilung mal ganz dringend noch kurz vor der Sitzung rein reicht.
Da sollte man sich nun wirklich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
Beruft doch eine weitere Sitzung zeitnah ein, zu der es eine rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung gibt. Dann haben alle Zeit, sich vorzubereiten.