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Mitarbeitergespräch

E
enigmathika
Jun 2024 bearbeitet

Moin,

unsere PDL (keine leitende Angestellte im Sinne des BetrVG) will mit einer Kollegin ein Mitarbeitergespräch führen und den BR dazu bitten. Meiner Ansicht nach darf die betroffene Mitarbeiterin selbst entscheiden, ob ein BR-Mitglied an dem Gespräch teilnimmt. Die PDL meint, sie selbst sei ja auch Mitarbeiterin im Sinne des Gesetzes und könne daher von sich aus den BR einladen.

Wer hat Recht?

Kollegiale Grüße

Enigmathika

36805

Community-Antworten (5)

M
Muschelschubser

03.06.2024 um 10:27 Uhr

Teilnahmerechte des BR sind ja abschließend im BetrVG geregelt. Die Entscheidung liegt hier beim AN, und in den genannten Situationen muss der AG dieses Recht gegen sich gelten lassen.

Siehe auch Erläuterungen hier:

https://www.rae-schreiner.de/teilnahmerecht-des-betriebsrats-bei-mitarbeitergespraechen/

Für alle Gespräche, die über die genannten Szenarien hinausgehen, kann man den BR natürlich eben falls dazu bitten - aber nur wenn beide Parteien einverstanden sind.

In diesem Fall hat die PLG in einem Punkt Recht: Sie ist selbst AN. Sie vertritt also nicht den AG und somit ist der oben genannte link für diesen Fall uninteressant.

Heißt also: BR-Teilnahme gern, aber nur wenn beide Seiten einverstanden sind.

E
enigmathika

03.06.2024 um 10:42 Uhr

Das hilft mir tatsächlich schon weiter. Inzwischen hat sich die betroffene Kollegin bei mir gemeldet, insofern alles gut.

Es handelt sich um ein disziplinarisches Gespräch, da hätte ich es extrem unpassend gefunden, wenn ich ohne das Wissen der Mitarbeiterin plötzlich im Gespräch dabei gewesen wäre.

D
DummerHund

04.06.2024 um 11:25 Uhr

Gerade wenn es um disziplinarische Gespräche geht ist es immer gut wenn ein BRM dabei ist. Die PDL hat zwar in so weit recht das auch sie nur AN ist, vertritt aber wohl hier die Interessen des AG. Sie vertritt also den AG als Beauftragte.

M
Muschelschubser

04.06.2024 um 12:44 Uhr

@Dummerhund

Wenn sie das Weisungsrecht nach §106 GewO inne hat und Mitarbeitergespräche nach §§81-84 BetrVG führen darf, ohne dabei leitende Angestellte zu sein, wäre das durchaus denkbar.

D
DummerHund

04.06.2024 um 20:32 Uhr

@ Muschelschubser Ich denke genau so wird es sein, denn sie wird das Gespräch ja nicht nur führen um ihre Arbeitszeit aus zu füllen.

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