Erstellt am 18.05.2017 um 11:05 Uhr von moreno
Vielleicht solltet ihr verlangen und nicht bitten!
Erstellt am 18.05.2017 um 12:03 Uhr von alterMann
Das ist eine unternehmerische Entscheidung.
Der AG müsste aber dann mit der Einstellung warten, wenn Ihr das in einer BV so vereinbart habt.
Erstellt am 18.05.2017 um 13:47 Uhr von moreno
,,Das ist eine unternehmerische Entscheidung" aber sicher nicht wenn der Betriebsrat die interne Stellenausschreibung nach §93 BetrVG verlangt hat. Dann würde ich dieser Einstellung widersprechen die vor Ablauf des genannten Termins geplant ist.