interne Stellenausschreibungen
Hallo, in unserem Betrieb wurde eine Zeitungsannonce ausgehangen und auf nachfragen des Betriebsrates als interne Stellenausschreibung ausgegeben. Zwar beinhaltet die Zeitungsannonce die Mindestanforderungen an eine interne Stellenausschreibung im Groben. Allerdings fehlt darauf, dass es sich um zwei verschiedene Bereiche handelt, also zwei Kollegen gesucht werden. Die Inhalte der Bereiche werden gar nicht erwähnt. Ausserdem werden bei uns überlicherweise vernünftige interne Stellenausschreibungen ausgehangen mit einer Freistsetzung etc. . Diese Stellenausschreibung sieht aus als, wenn irgendjemand eine Zeitungsannonce ausgeschnitten hat und dort aufgehängt. Woher sollen die Kollegen wissen, dass es sich um eine interne Stellenausschreibung handelt. Zur Hintergrundinformation möchte der AG diese Leitungspositionen gerne an seine "eigenen" Leute vergeben. Wie können wir vorgehen? Haben wir Chancen eine Einstellung/Versetzung nach § 99 BetrVG mit der Begründung nach § 93 BetrVG abzulehnen? Uns ist diese Anzeige erst gar nicht so richtig aufgefallen, da wir dachten, dass hätte ein Kollege an die Pinnwand gehangen.
Community-Antworten (3)
04.02.2007 um 00:00 Uhr
Josh,
hat Euer BR die interne Stellenausschreibung gem. §93 BetrVG jemals vom AG verlangt?
04.02.2007 um 13:49 Uhr
Hallo Fayence, natürlich haben wir schon vor Monaten eine interne Stellenausschreibung gem. § 93 BetrVG verlangt und diese wurden auch immer, als interne Stellenausschreibungen ausgewiesen, gemacht. Sogar nach dieser besagten Stellenausschreibung wurde wieder eine Stellenausschreibung ausgehängt, die den in unserem Haus normalen Formalitäten entspricht. Wie gesagt ist der Hintergrund für diese "Zeitungsannonce", dass der AG im Vorfeld die Besetzungen der Leitungspositionen mit bestimmten Kollegen besprochen hat und nur diese haben möchte. Es sind bei uns aber noch andere Kollegen, die sich auf diese Positionen bewerben würden.
04.02.2007 um 14:16 Uhr
Hallo Josh,
so natürlich ist es gar nicht, dass eine interne Stellenausschreibung auch durch den BR verlangt wurde. ;-)
Da diese 2 Stellenausschreibungen nicht erfolgt sind, könnt Ihr Eure Zustimmung durchaus auf Basis des § 99 Abs. 2 Nr.5 BetrVG verweigern. Ob sich dadurch die Chancen anderer KollegInnen erhöhen, indem diese Ausschreibungen nachgeholt und die Stellen ev. erst zu einem späteren Zeitpunkt besetzt werden, wage ich zu bezweifeln.
Ich würde den AG auffordern, die Ausschreibung unverzüglich nachzuholen! Ist aber sicherlich Geschmackssache; könnte eine Zustimmungsverweigerung aus o.g. Grund durchaus einen erzieherischen Effekt haben!
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