Hallo,
in unserem Betrieb wurde eine Zeitungsannonce ausgehangen und auf nachfragen des Betriebsrates als interne Stellenausschreibung ausgegeben. Zwar beinhaltet die Zeitungsannonce die Mindestanforderungen an eine interne Stellenausschreibung im Groben. Allerdings fehlt darauf, dass es sich um zwei verschiedene Bereiche handelt, also zwei Kollegen gesucht werden. Die Inhalte der Bereiche werden gar nicht erwähnt. Ausserdem werden bei uns überlicherweise vernünftige interne Stellenausschreibungen ausgehangen mit einer Freistsetzung etc. . Diese Stellenausschreibung sieht aus als, wenn irgendjemand eine Zeitungsannonce ausgeschnitten hat und dort aufgehängt. Woher sollen die Kollegen wissen, dass es sich um eine interne Stellenausschreibung handelt. Zur Hintergrundinformation möchte der AG diese Leitungspositionen gerne an seine "eigenen" Leute vergeben. Wie können wir vorgehen? Haben wir Chancen eine Einstellung/Versetzung nach § 99 BetrVG mit der Begründung nach § 93 BetrVG abzulehnen? Uns ist diese Anzeige erst gar nicht so richtig aufgefallen, da wir dachten, dass hätte ein Kollege an die Pinnwand gehangen.