BR Software
Hallo Zusammen, ich benötige mal einen kurzen Denkanstoß bei der Mitbestimmung von einer BR Software. Wir haben viele noch unregulierte technischen Einrichtungen wie Office 365, Teams usw. und haben im Monatsgespräch eine Verhandlungen von entsprechenden Betriebsvereinbarungen "vorgeschlagen". Der Arbeitgeber nahm das Ganze mal gedanklich mit und man hörte nichts mehr von Ihm. Jetzt hat zufällig ein Anbieter eine neue BR Software auf Basis von MS Teams veröffentlicht und wir wollten diese als Gremium testen und haben unsere IT informiert. Jetzt kam der Geschäftsführer plötzlich aus den Nichts und möchte diese neue technische Einrichtung mit uns "langfristig" verhandeln. Einige würde das als Retourkutsche sehen, wenn es noch nicht mal eine BV zu Office 365 oder MS Teams und ca. 100 andere technische Einrichtung ohne BV gibt, aber hier ist eine ernsthafte Frage der Zuständigkeit. Da wir als Gremium ja die Organisation der BR Arbeit inne haben, wäre es ja widersprüchlich mit dem AG über den Funktionsumfang zu "verhandeln"?
Community-Antworten (5)
29.05.2024 um 06:06 Uhr
Weil es völlig übertrieben ist, eine BV zu MS-Teams oder Excel/Word etc. zu verhandeln. Was wollt Ihr denn KONKRET verhandeln? Bin mal auf die Punkte gespannt.
Das der AG Euch eine neue Software kauft sehe ich nicht als gegeben, aktuell ist Eure "Arbeit" doch auch machbar. Würde ich ablehnen, da keine Notwendigkeit vorhanden ist.
29.05.2024 um 06:07 Uhr
Weil es völlig übertrieben ist, eine BV zu MS-Teams oder Excel/Word etc. zu verhandeln. Was wollt Ihr denn KONKRET verhandeln? Bin mal auf die Punkte gespannt.
Das der AG Euch eine neue Software kauft sehe ich nicht als gegeben, aktuell ist Eure "Arbeit" doch auch machbar. Würde ich ablehnen, da keine Notwendigkeit vorhanden ist.
29.05.2024 um 09:40 Uhr
Sascha aus HH ist vermutlich der Troll im Forum! -> nicht beachten!
Der BR ist in der MB bei Einführung von technischen Systemen, die einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle dienen KÖNNTEN. Dabei soll u.A. die Verhältnismäßigkeit einer Listungs- und Verhaltenskontrollen geprüft werden. MS365 und TEAMs könnten durchaus zu den Kontrollen verwendet werden, haben in der regel aber andere Einsatzgründe. In einer BV wird m.E. meistens die Leistungs- u. Verhaltenskontrolle ausgeschlossen. Außerdem kann man regeln, wer welche Zugriffe hat, welche Daten von Personen gespeichert werden und wie damit umgegangen wird. Bei uns ist auch der Standort des Servers einer möglichen Clout geregelt.
Zu Eurer Software: Der AG muss Euch alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Den Funktionsumfang hat er nicht zu bestimmen. Ihr müsst aber belegen können, dass ihr das Arbeitsmittel benötigt.
29.05.2024 um 10:09 Uhr
Kaum eine Antwort, kommt schon wieder dieser Troll Quatsch, dass nervt extrem.
29.05.2024 um 17:41 Uhr
Hallo Trekki4002,
interessante Frage ... steht einem BR eine Software zur Erledigung der Arbeit zu ?
Was @Wiederda sagt hat schon seinen Grund mit den Sachmitteln ... aber wenn ich umdenke und aus zwei Brillen schauen und diesmal aus Richtung des Ag: Nö, du brauchst deine Software NICHT und es ist auch keine Retourkutsche ... Betriebsratsarbeit geht auch anders .... analog ... und nun kommt die andere Brille: Und analog lieber AG dauert meistens viel länger.
Geht mal ins Gespräch mit eurem AG und findet ne Lösung wegen einer BV It und Beschäftigtendatenschutz bezl. Einführung und Anwendung von Software in Bezug auf die Mitbestimmung des BR ... ...und ich bin sicher, du kannst damit was erreichen :)
Viele Grüße Jungteichbauer
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