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Austauschprogramm im Konzern

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Damei81
Mai 2024 bearbeitet

Hallo Aus dem Konzern soll für 9 Monate ein Mitarbeiter bei uns anfangen. kein leidender Angestellter. er bleibt in dem anderen Betrieb angestellt und wird noch von dort bezahlt. Er soll direkt dem Geschäftsführer unterstellt werden und mit anderen aus der Führungsebene zusammenarbeiten. Ist das mitbestimmungspflichtig? Wenn ja, ist es eine Versetzung oder einstellung?

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Community-Antworten (2)

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DummerHund

25.05.2024 um 21:08 Uhr

"Ist das mitbestimmungspflichtig? Wenn ja, ist es eine Versetzung oder einstellung?! Antwort 1 ja Antwort 2, Beides Gibt es 2 Betriebsräte sind beide Betriebsräte in der Mitbestimmung. Google auch mal nach Konzernleihe, und schaut ob da überhaupt bei euch die Erlaubnis da ist und was der Arbeitsvertag des Betroffenen aus sagt,

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Jungteichbauer

26.05.2024 um 13:13 Uhr

Hallo Damei81,

interessante Frage bezüglich der Mitbestimmung im Zuge der Globalisierung sprich Matrixunternehmen. Das Thema ist das sog. Konzernprivileg und darüber streiten sich die Geister und Gerichte.

Als örtlicher Betriebsrat würde ich auf den Einstellungsprozess nach §99 BetrVG pochen, denn der Mitarbeiter aus der Matrix wird in deinem Betrieb integriert.

Danach wird es zu Streitigkeiten kommen, denn sein Arbeitsvertrag wird nicht mit dem Unternehmen geschlossen, wo er eingesetzt wird. Somit verweigert vermutlich der Arbeitgeber den Einstellungsprozess.

Hierzu hat das LAG Düsseldorf schonmal was "vorbereitet":

LAG Düsseldorf 10.2.2016 – 7 TaBV 63/15: Übertragung der Vorgesetztenfunktion führt in einer unternehmensübergreifenden Matrixstruktur dazu, dass der Vorgesetzte in den Betrieb eingegliedert wird, dem die von ihm geführten Mitarbeiter zugeordnet sind; dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Vorgesetzten im Konzern eine Arbeitsaufgabe zugewiesen ist, die zumindest teilweise dem arbeitstechnischen Zweck des betreffenden Betriebs zu dienen bestimmt sei.

Interessant oder ? Was das Europarecht wegen Leiharbeit bzw. Konzernprivileg dazu sagen würde ? Noch hat diese Option sich niemand gewagt einzuklagen.

Also poch bitte auf den Einstellungsprozess, ansonsten "Haue" und Druck seitens des BR und das möchte kein Arbeitgeber :)

Viele Grüße Jungteichbauer

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