Erstellt am 23.05.2024 um 15:54 Uhr von seehas
Um diese Frage sinnvoll beantworten zu können wäre es interessant etwas mehr zu erfahren:
Wie weit sind die einzelnen Unternehmen räumlich entfernt?
Wie weit sind die einzelnen Unternehmen organisatorisch verflochten?
Betriebsräte werden für einen Betrieb gegründet.
Wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen gemeinsam in einem Betrieb arbeiten kann sehr wohl ein Betriebsrat für alle gewählt werden. Siehe hierzu auch § 1 BetrVG.
Wenn einzelne Betriebsteile eines Unternehmens räumlich so weit auseinanderliegen, dass die einzelnen Betriebe eigene Organisationseinheiten darstellen (eine gemeinsame, zentrale Verwaltung ist hier unerheblich) können für jeden Betrieb eigene Betriebsräte gebildet werden. Eine nähere Definition findet sich hier in § 4 BetrVG.
Erstellt am 23.05.2024 um 16:01 Uhr von GabrielBischoff
Wichtig wäre auch nochmal zu prüfen, ob der "integrierte" Betriebsrat auch wirklich alle Mitarbeiter vertritt. Gab es Kandidaten aus allen Betrieben, gibt es überall Betriebsversammlungen, etc.?
Erstellt am 26.05.2024 um 12:32 Uhr von Jungteichbauer
Hallo Löwenkopf,
sehr interessante Frage wenn du die Antworten den vorgenannten Redner:innen lieferst :)
Viele Grüße
Jungteichbauer