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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrieb mit verschiedenen Tochterunternehmen und Betriebsräten

L
Löwenkopf
Mai 2024 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen hat verschiedene Tochterunternehmen. Zwei der Töchter sind in den Betriebsrat des Hauptunternehmens integriert, obwohl eine Tochter eine andere Geschäftsführung hat. Zwei andere Töchterunternehmen (mit dem gleichen Geschäftsführer wie das Hauptunternehmen) haben eigene Betriebsräte. Ist das rechtens bzw. was sind die Vor- und Nachteile, wenn Tochterunternehmen sich dem BR des Hauptunternehmen anschließen? Wäre es sinnvoll, wenn das Tochterunternehmen mit der anderen Geschäftsführung einen eigenen Betriebsrat gründet?

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Community-Antworten (3)

S
seehas

23.05.2024 um 17:54 Uhr

Um diese Frage sinnvoll beantworten zu können wäre es interessant etwas mehr zu erfahren: Wie weit sind die einzelnen Unternehmen räumlich entfernt? Wie weit sind die einzelnen Unternehmen organisatorisch verflochten? Betriebsräte werden für einen Betrieb gegründet. Wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen gemeinsam in einem Betrieb arbeiten kann sehr wohl ein Betriebsrat für alle gewählt werden. Siehe hierzu auch § 1 BetrVG. Wenn einzelne Betriebsteile eines Unternehmens räumlich so weit auseinanderliegen, dass die einzelnen Betriebe eigene Organisationseinheiten darstellen (eine gemeinsame, zentrale Verwaltung ist hier unerheblich) können für jeden Betrieb eigene Betriebsräte gebildet werden. Eine nähere Definition findet sich hier in § 4 BetrVG.

G
GabrielBischoff

23.05.2024 um 18:01 Uhr

Wichtig wäre auch nochmal zu prüfen, ob der "integrierte" Betriebsrat auch wirklich alle Mitarbeiter vertritt. Gab es Kandidaten aus allen Betrieben, gibt es überall Betriebsversammlungen, etc.?

J
Jungteichbauer

26.05.2024 um 14:32 Uhr

Hallo Löwenkopf,

sehr interessante Frage wenn du die Antworten den vorgenannten Redner:innen lieferst :)

Viele Grüße Jungteichbauer

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