Erstellt am 17.09.2007 um 12:51 Uhr von Lotte
li.reni,
m.E., soweit ich Deine Schilderung richtig verstanden habe, ist der GBR nicht für Euch zuständig. Was hindert Dich daran, die BR-Wahl mit einigen Kollegen und der GEW selbst anzuschieben?
Erstellt am 17.09.2007 um 12:51 Uhr von hennessy
Hallo,
ich bin auch im Großhandel tätig (Elektro),
wir haben einen GBR und dieser hat erst vor 2 Monaten (nachdem die betroffene Filiale bei uns angefragt hat) einen Wahlvorstand von dieser Filiale bestimmt.
Auch wenn ihr noch verschieden Namen in den einzelnen Filialen habt seit ihr doch bestimmt ein Unternehmen. Meiner Meinung nach ist der GBR für euch auch zuständig.
Einfach mal Kontakt aufnehmen und beim GBR anfragen. Die haben doch mehr Möglichkeiten dass rauszubringen.
Erstellt am 17.09.2007 um 12:56 Uhr von waschbär
li.reni,
muss nicht erstmal geklrät werden OB überhaupt ein KBR , in frage kommt ? wir hatten das auch mal im gespräch und zum schluss , war nichts mit KBR weil wir eigenständig waren also nicht "beherrscht" wurden :-)
Erstellt am 17.09.2007 um 13:24 Uhr von li-reni
Danke für die Antworten,
ich weiß aber immer noch nicht so genau, was der Unterschied zwischen einem KBR und einem GBR ist. Hängt das mit der Gesellschaftsstruktur zusammen? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke
Erstellt am 17.09.2007 um 14:35 Uhr von Kölner
@waschbär
Ein KBR ist ja auch optional, ein GBR dagegen Pflicht!
@li-reni
Sehr vereinfacht und nicht in jeder Hinsicht valide:
- Eine GmbH/AG/Firma etc. und viele Betriebsteile mit vielen BR-Gremien = dann GBR
- Viele/Mehrere GmbH's/Firmen unter einem weiteren grossen UN/Mutter mit vielen GBR's = KBR
Erstellt am 17.09.2007 um 15:32 Uhr von waschbär
Kölner,
ich habe grade die option ab zum Arbeitsgericht da der Ag es wohl nicht schaffen wird unsere BV Arbeitszeit einzuhalten und das ob wohl wir ihn auf die Problematik hinreichend und oft hingewiesen haben .... (Weisst ja welches Personal Problem wir Aktuell haben)
.-)
Erstellt am 17.09.2007 um 15:45 Uhr von li-reni
Hallo Kölner,
die anderen Teile unseres Mutterkonzernes sind keine eigenständigen GmbH´s - wir sind es noch. Aber es sind viele administrative Teile, wie Teile der Buchhaltung schon nicht mehr bei uns im Hause. Da wir aber immer noch eine eigenständige GmbH sind, ist doch der GBR offensichtlich nicht für uns zuständig oder doch?
Danke
Erstellt am 17.09.2007 um 20:14 Uhr von Kölner
@li-reni
Für Euch ist nicht der GBR der Mutter zuständig - richtig. Der BR in der Tochter würde dann direkt in einen KBR entsenden.
Da aber ein KBR nicht gegründet werden MUSS (sondern nur KANN), kann es auch sein, dass gar nichts passiert. Ihr müsstet dann Euren BR selbst gründen und den GBR bitten, auch einen KBR zu gründen - letzteres wird aber mit den etwaigen Mehrheiten sehr schwierig werden, wenn ein GBR nicht will...