Hallo an Alle,

wir sind ein Tochterunternehmen einer bundesweit agierende GmbH & Co KG. Die Großhandlung hat mehrere Zweigstellen mit unterschiedlichen Namen (durch Aufkauf erworben). Diese sind aber keine Tochterunternehmen, sondern eben Zweigstellen. In unserem Mutterunternehmen existiert ein GBR. Nun meine Frage: Ist dieser auch für uns zuständig (z. B. bei Gründung eines BR´s)? In meiner früheren Firma waren unsere "Zweigstellen" alle Tochterunternehmen und so hatten wir einen Konzernbetriebsrat und keinen Gesamtbetriebsrat. Wo genau ist der Unterschied? Kann ich den GBR in unserem Mutterunternehmen veranlassen die BR-Wahl einzuleiten, obwohl wir ein Tochterunternehmen und keine Zweigstelle sind?

Danke im Voraus