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Unterschied GBR und KBR

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li.reni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

wir sind ein Tochterunternehmen einer bundesweit agierende GmbH & Co KG. Die Großhandlung hat mehrere Zweigstellen mit unterschiedlichen Namen (durch Aufkauf erworben). Diese sind aber keine Tochterunternehmen, sondern eben Zweigstellen. In unserem Mutterunternehmen existiert ein GBR. Nun meine Frage: Ist dieser auch für uns zuständig (z. B. bei Gründung eines BR´s)? In meiner früheren Firma waren unsere "Zweigstellen" alle Tochterunternehmen und so hatten wir einen Konzernbetriebsrat und keinen Gesamtbetriebsrat. Wo genau ist der Unterschied? Kann ich den GBR in unserem Mutterunternehmen veranlassen die BR-Wahl einzuleiten, obwohl wir ein Tochterunternehmen und keine Zweigstelle sind?

Danke im Voraus

4.78208

Community-Antworten (8)

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Lotte

17.09.2007 um 14:51 Uhr

li.reni, m.E., soweit ich Deine Schilderung richtig verstanden habe, ist der GBR nicht für Euch zuständig. Was hindert Dich daran, die BR-Wahl mit einigen Kollegen und der GEW selbst anzuschieben?

H
hennessy

17.09.2007 um 14:51 Uhr

Hallo,

ich bin auch im Großhandel tätig (Elektro), wir haben einen GBR und dieser hat erst vor 2 Monaten (nachdem die betroffene Filiale bei uns angefragt hat) einen Wahlvorstand von dieser Filiale bestimmt. Auch wenn ihr noch verschieden Namen in den einzelnen Filialen habt seit ihr doch bestimmt ein Unternehmen. Meiner Meinung nach ist der GBR für euch auch zuständig. Einfach mal Kontakt aufnehmen und beim GBR anfragen. Die haben doch mehr Möglichkeiten dass rauszubringen.

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Waschbär

17.09.2007 um 14:56 Uhr

li.reni,

muss nicht erstmal geklrät werden OB überhaupt ein KBR , in frage kommt ? wir hatten das auch mal im gespräch und zum schluss , war nichts mit KBR weil wir eigenständig waren also nicht "beherrscht" wurden :-)

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li-reni

17.09.2007 um 15:24 Uhr

Danke für die Antworten,

ich weiß aber immer noch nicht so genau, was der Unterschied zwischen einem KBR und einem GBR ist. Hängt das mit der Gesellschaftsstruktur zusammen? Kann ich das irgendwo nachlesen?

Danke

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Kölner

17.09.2007 um 16:35 Uhr

@waschbär Ein KBR ist ja auch optional, ein GBR dagegen Pflicht!

@li-reni Sehr vereinfacht und nicht in jeder Hinsicht valide:

  • Eine GmbH/AG/Firma etc. und viele Betriebsteile mit vielen BR-Gremien = dann GBR
  • Viele/Mehrere GmbH's/Firmen unter einem weiteren grossen UN/Mutter mit vielen GBR's = KBR
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Waschbär

17.09.2007 um 17:32 Uhr

Kölner, ich habe grade die option ab zum Arbeitsgericht da der Ag es wohl nicht schaffen wird unsere BV Arbeitszeit einzuhalten und das ob wohl wir ihn auf die Problematik hinreichend und oft hingewiesen haben .... (Weisst ja welches Personal Problem wir Aktuell haben)

.-)

L
li-reni

17.09.2007 um 17:45 Uhr

Hallo Kölner,

die anderen Teile unseres Mutterkonzernes sind keine eigenständigen GmbH´s - wir sind es noch. Aber es sind viele administrative Teile, wie Teile der Buchhaltung schon nicht mehr bei uns im Hause. Da wir aber immer noch eine eigenständige GmbH sind, ist doch der GBR offensichtlich nicht für uns zuständig oder doch?

Danke

K
Kölner

17.09.2007 um 22:14 Uhr

@li-reni Für Euch ist nicht der GBR der Mutter zuständig - richtig. Der BR in der Tochter würde dann direkt in einen KBR entsenden. Da aber ein KBR nicht gegründet werden MUSS (sondern nur KANN), kann es auch sein, dass gar nichts passiert. Ihr müsstet dann Euren BR selbst gründen und den GBR bitten, auch einen KBR zu gründen - letzteres wird aber mit den etwaigen Mehrheiten sehr schwierig werden, wenn ein GBR nicht will...

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