Standortfrage für neuen Mitarbeiter
Hallo, wir haben eine Anhörung zur Neueinstellung erhalten. Soweit alles gut, nur etwas irritiert uns. Wir sind in Deutschland ein Unternehmen mit einem Standort (A), dazu kommen noch Vertriebskollegen, die an unterschiedlichen Stellen in Deutschland HomeOffice haben. Ausserdem eine Handvoll Kollegen, die HomeOffice-Veträge haben, aber gemeinsam an einem Ort (B) arbeiten. Zu dieser "Handvoll" soll jetzt einer dazu kommen. Wir sind ein Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns, der ausser uns noch ein weiteres Tochterunternehmen an einem anderen Standort (C) in Deutschland hat. Dieses andere Tochterunternehmen übernimmt für uns (und eigene Tochterunternehmen) einige Dienste, unter anderem die Personalabteilung.
Der Anstellungsvertrag des neuen Kollegen lautet jetzt auf unseren Firmennamen, aber Standort C (da haben wir keinen Sitz) wobei die Tätigkeit bis auf Weiteres an den Standorten B und A ausgeübt werden soll.
Uns ist zum einen nicht klar, was dieses seltsame Konstrukt soll und welche Konsequenzen das für den neuen Kollegen hat. Aus unserer Sicht gibt es in unserem Unternehmen nur einen Betrieb und damit einen Betriebsrat, der für alle zuständig ist. In dem anderen Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat (in einer Tochter davon schon)
Als wir bei dem zukünftigen Abteilungsleiter nach diesem Konstrukt gefragt haben kam als Antwort der GF wolle das so und er meinte, eigentlich müssten wir ja gar nicht angehört werden wenn an einem anderen Standort eingestellt wird. Den Gedanken hat er dann allerdings ziemlich schnell wieder fallen gelassen.
Community-Antworten (1)
03.05.2011 um 11:34 Uhr
Uns ist zum einen nicht klar, was dieses seltsame Konstrukt soll
In der Regel sind das steuerliche Vorteile oder haftungsrechtliche Gründe...
und welche Konsequenzen das für den neuen Kollegen hat.
Im schlimmsten Fall seit ihr nur eingeschränkt im Rahmen der "Konzernleihe" für den Kollegen zuständig... Falls man eure Unternehmen A,B, C andererseits als "Gemeinschaftsbetrieb" iSd §1(2) BetrVG ansehen muss, hat es vermutlich gar keine Auswirkungen...
Verwandte Themen
Gestaltung Betriebsrat-Newsletter
ÄlterHallo BR´ler, wir wurden Anfang des Jahres an einen Konzern verkauft und nun in eine Tochtergesellschaft integriert. Das Anfangsprozedere, wie Standortfrage und 1. + 2. Führungsebene ist geklärt. D
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Formeller Fehler bei Wahl des stellv. Vorsitz des KBR?
ÄlterKBR-Problem - Zoff mit dem alten stellvertr.Vorsitzenden Wir sind ein relativ junger KBR mit jetzt neu 12 Mitgliedern (vorher 14). Ein Unternehmen des Konzerns wurde zum 31.12.09 verkauft. Leider geh
Darf in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden das man von Lohnerhöhungen ausgeschlossen, wird wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt
ÄlterIn der Betriebsvereinbarung steht das der Betriebsrat mit der Geschäftsführung des neuen Unternehmens eine Regelung treffen die für die Mitarbeiter gelten die einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben
Kürzung der Entgeltforzahlung im Krankheitsfall
ÄlterHallo ihr Wissenden! ich habe da mal eine komplizierte Frage an euch. Es geht um die Entgeldfortzahlung im Krankheitfall. Wir hatten einen TV. Dieser TV wurde gekündigt und es kam ein neuer TV. In