Hallo,
ich arbeite in einer Einrichtung, die als Tochterunternehmen ausgegliedert wurde. Unser Nachbarhaus ist seit kurzem ebenfalls beim gleichen Träger und ein Tochterunternehmen. Die Mitarbeiter des Nachbarhauses möchten einen Betriebsrat grünen. Sie hatten bereits einen Gewerkschaftsvertreter im Haus und glauben das damit alles besser wird. Ich habe jedoch gehört, das Gewerkschaften nicht greifen, wenn die Einrichtung zu klein ist, was bei dem Tochterunternehmen der Fall wäre. Jedoch konnte ich nichts finden um das zu belegen. Die Mitarbeiter des Nachbarhauses glauben natürlich der Gewerkschaft. Meines Wissens kann die Gewerkschaft in so einem Fall nur auf eine Zivilklage vorbereiten. Wer kann meine Vermutung belegen??? Vielen Dank für Ihre Antwort