Erstellt am 14.08.2011 um 10:35 Uhr von charlot
Die Gründung, Wahl eines BR bedarf KEINER Gewerkschaft. Klar die Gewerkschaften können unterstützen und beraten. Auch bekannt, Gewerkschaften unterstützen lieber und ggf. auch mehr in Betrieben mit hohem Mitgliederanteil Ist auch durchaus verständlich, denn die Mitglieder zahlen ja die Beiträge auf welche Gewerkschaften angewisen sind um ihre Kosten/Unkosten zahlen zu können.
3 Beschäftigte müssten sich zusammen tun um die Wahl zu starten. Oben rechts fidnet man einen Button "Betriebsratswahl" dort findet man dann weiteres.
Erstellt am 14.08.2011 um 11:10 Uhr von rtjum
wieviel "in der Regel Beschäftigte" habt ihr denn in eurer Niederlassung?
denn das müßen halt mind. 5 sein um auch in der NL einen BR zu wählen.
ansonsten siehe charlot
Erstellt am 14.08.2011 um 18:44 Uhr von viktor
Natürlich kann man alles nachlesen oder in einem Seminar lernen - trotzdem gibt es genügend Fallstricke.
Wenn es im Betrieb noch keinen BR gibt, kann ich nur empfehlen die Gewerkschaft helfend hinzu zu ziehen. Die kennen sich in den Wahlabläufen bestens aus.
Allerdings muss es auch Mitglieder geben, denn die Gewerkschaft ist eine Interessengemeinschaft der Mitglieder und kein Dienstleistungsunternehmen.
Erstellt am 15.08.2011 um 09:16 Uhr von rkoch
> Ich habe jedoch gehört, das Gewerkschaften nicht greifen, wenn die Einrichtung zu klein ist, was bei dem Tochterunternehmen der Fall wäre.
Und das ist natürlich Unsinn! So bald nur EIN einziger AN Mitglied in der Gewerkschaft ist, ist im Sinne des BetrVG diese Gewerkschaft "im Betrieb vertreten", was die entsprechenden Rechte auslöst.
Natürlich bleibt aus anderer Sicht die Frage des Einsatzes der Gewerkschaft (-sführung, -sverwaltung) für den Betrieb offen, gerade wenn dieser nur wenige Mitglieder hat und/oder der AG nicht im Arbeitgeberverband ist. Schon aus personellen Gesichtspunkten kann "die Gewerkschaft" nicht in jedem Betrieb, insbesondere in Kleinbetrieben, an jedem Tag vor Ort sein. Gerade kleine Betriebe fühlen sich da gern "vernachlässigt", das ist aber nicht unbedingt wirklich der Fall. Allerdings müssen diese halt auf die Gewerkschaft zugehen, i.d.R. bekommt man dann auch Unterstützung - wie wohl bei Euch auch der Fall.
Die Rechte nach BetrVG sind für die GEW natürlich auch nicht allzu gigantisch, insbesondere kann die Gewerkschaft (als solche) die Wahl nicht einleiten. Aber mit Unterstützung der GEW sollten sich doch wenigstens drei GEW-Angehörige (oder natürlich auch andere Kollegen) finden, die die Wahl anstoßen.