Unser Chef hat einseitig ein Handy- bzw. Smartphone-Verbot während der Arbeitszeit erlassen. Im BR-Gremium neigt die Mehrheit dazu, ihn nicht darauf aufmerksam zu machen, dass das mitbestimmungspflichtig ist, weil die Maßnahme so rechtsunwirksam hat und bei evtl. Verstößen keine Konsequenz hat. Ist das richtig so? Danke!