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Versetzung ohne HR und BR mit einzubinden

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emstein
Mai 2024 bearbeitet

Ein Kollege wird zu einem Gespräch gebeten in dem ihm erklärt wird, dass er zukünftig für eine andere Abteilung in der Organisation arbeiten wird. An dem Gespräch haben teilgenommen sein direkter Vorgesetzter Abteilungsleiter, der zukünftige Abteilungsleiter und mit ihm weitere zwei betroffene Kollegen. Frage: Darf der AG vorab so ein Gespräch führen? Muss das Gespräch nicht von HR begleitet werden? Wann wird der BR über diese Versetzung in Kenntnis gesetzt?

Vorab schon einmal vielen Dank für die Ratschläge und Einschätzung der Rechtslage.

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Community-Antworten (7)

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RudiRadeberger

17.05.2024 um 18:01 Uhr

"Darf der AG vorab so ein Gespräch führen?"

Ja.

"Muss das Gespräch nicht von HR begleitet werden?"

Müssen nicht. Aber auf Wunsch des AN hätte ein BR oder HR Mitglied dabei sein können. Keine Wünsche=keine Begleitung

"Wann wird der BR über diese Versetzung in Kenntnis gesetzt?"

Das weiß ich nicht. Ich bin ja nicht der AG. Aber "in Kenntnis setzen" wäre ein bisschen dünn. Eine entsprechende Anhörung bei BR mit der daraus resultierenden Beschlussfassung desselben muss jedenfalls VOR Inkrafttreten der Maßnahme erfolgen.

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Challenger

18.05.2024 um 15:01 Uhr

Zitat : Jutta1966 Bitte unbedingt dieses Forum meiden, es werden willkürliche Beiträge gelöscht.

Ein Großteil der User hier sind Dauerkrank und leben auf kosten anderer.


Dein vor willkürlicher Scheiße strotzender Beitrag ist geradezu eine Herausforderung gelöscht zu werden. Willkürliche Beiträge wie Deiner, haben keinerlei Grundlage, von der Forengemeinde akzeptiert zu werden. Und Tschüss.

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celestro

18.05.2024 um 17:04 Uhr

Bitte so einen Schmutz nicht auch noch zitieren, sondern nur melden und löschen lassen

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Rakshazar

18.05.2024 um 17:20 Uhr

@Jutta aka Tagträumerdepp

Beherzige diesen Rat doch selber. Ist dir das nicht zu blöd, dich hier jedes Mal mit einem neuen Nick anzumelden und hier zu hetzen? Ist dein Leben wirklich so leer? Brauchst du wirklich so viel Aufmerksamkeit? Begib dich in Behandlung, das habe ich dir schon mal gesagt. Beitrag ist gemeldet

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DummerHund

20.05.2024 um 22:30 Uhr

Gespräche kann man viele führen. Nur will der AG denn MA tatsächlich Versetzen ist der BR nach § 99 BetrVG an zu hören.

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emstein

21.05.2024 um 10:54 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Wobei einige Antworten nichts zur Sache beigetragen haben. Überlassen Sie es dem Antragsteller, in wieweit er die Antworten passend findet oder nicht. Es gehört ja auch dazu, den Sachverhalt von mehreren Seiten aufzuzeigen.

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WiederDa

21.05.2024 um 16:30 Uhr

Wenn die Maßnahme über 4 Wochen geht, ist es eine Versetzung, darunter nicht, ...grob gesagt. Bei einer Versetzung seid ihr in der Mitbestimmung. (bzw. ihr seid anzuhören). Ließ dir unbedingt den 99er (BetrVG §99) durch und am besten dazu auch eine Kommentierung. Dann hast Du die Infos, die Du benötigst.

Nebenbei: Es gibt eine Person, die permanent das Forum stört und im besten Fall nur falsche Antworten abgibt. Das geht aber auch bis zu Beleidigungen. Die Teilnehmer, die sich hier jede Menge Mühe geben, allen Fragenden so gut wie es geht , weiterzuhelfen, ärgert das natürlich und aus dem Grund wird der "Troll" sofort gemeldet. Ansonsten würde das ganze hier bald keinen Sinn mehr machen.

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