2. Vorsitzender
Unser 2. Vorsitzender ist seit 18 Monaten krank. Wie sieht das mit einer Neuwahl aus? Ist sie angebracht oder sogar Pflicht?
Community-Antworten (6)
16.05.2024 um 13:54 Uhr
Was ist der 2. Vorsitzende? Ist das der 1. Stellvertreter?
16.05.2024 um 13:56 Uhr
Nein keine Pflicht...ihr könnt auch eine Vertretungsreihenfolge in der GO festlegen und gut ist.
16.05.2024 um 14:41 Uhr
Hier gibt's nur einen Challenger, und der wird mit Doppel-L geschrieben. Troll-Meldung ist raus.
16.05.2024 um 15:06 Uhr
Es gibt nur einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorgesetzen.
Eine längere Krankheit beschädigt grundsätzlich dieses Amt nicht. Wie beim Vorsitzenden auch reicht ein einfacher Beschluss um das Amt neu zu wählen.
Bringe den Antrag ein und schau ob du genug Ja-Stimmen sammelst.
16.05.2024 um 15:50 Uhr
Wenn man dem Stellvertreter nichts wegnehmen möchte, kann man auch weitere Stellvertreter wählen. Die Vertretungsreihenfolge wird dann, wie von moreno geschrieben, in der GO festgehalten.
Eine Neuwahl ist jedenfalls ganz weit entfernt und wäre eigentlich nur dann ein Thema, wenn der Erkrankte seinen Rücktritt erklärt UND es keine Nachrücker mehr gibt.
16.05.2024 um 16:55 Uhr
Unser BRV ist seit über einem halben Jahr krank. Wir haben eine Vertreterregelung bis zum letzten BR Mitglied. Momentan schmeißen der 2. und der 3. Stellvertreter den Laden.
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