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2. Vorsitzender

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Anha2303
Mai 2024 bearbeitet

Unser 2. Vorsitzender ist seit 18 Monaten krank. Wie sieht das mit einer Neuwahl aus? Ist sie angebracht oder sogar Pflicht?

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Community-Antworten (6)

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RudiRadeberger

16.05.2024 um 13:54 Uhr

Was ist der 2. Vorsitzende? Ist das der 1. Stellvertreter?

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Moreno

16.05.2024 um 13:56 Uhr

Nein keine Pflicht...ihr könnt auch eine Vertretungsreihenfolge in der GO festlegen und gut ist.

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Muschelschubser

16.05.2024 um 14:41 Uhr

Hier gibt's nur einen Challenger, und der wird mit Doppel-L geschrieben. Troll-Meldung ist raus.

G
GabrielBischoff

16.05.2024 um 15:06 Uhr

Es gibt nur einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorgesetzen.

Eine längere Krankheit beschädigt grundsätzlich dieses Amt nicht. Wie beim Vorsitzenden auch reicht ein einfacher Beschluss um das Amt neu zu wählen.

Bringe den Antrag ein und schau ob du genug Ja-Stimmen sammelst.

M
Muschelschubser

16.05.2024 um 15:50 Uhr

Wenn man dem Stellvertreter nichts wegnehmen möchte, kann man auch weitere Stellvertreter wählen. Die Vertretungsreihenfolge wird dann, wie von moreno geschrieben, in der GO festgehalten.

Eine Neuwahl ist jedenfalls ganz weit entfernt und wäre eigentlich nur dann ein Thema, wenn der Erkrankte seinen Rücktritt erklärt UND es keine Nachrücker mehr gibt.

A
alraune

16.05.2024 um 16:55 Uhr

Unser BRV ist seit über einem halben Jahr krank. Wir haben eine Vertreterregelung bis zum letzten BR Mitglied. Momentan schmeißen der 2. und der 3. Stellvertreter den Laden.

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