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Besuch von Schulungen - welche Seminare muß ich als Vorsitzender unbedingt haben?

K
kainil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin BR Vorsitzender, und habe innerhalb der letzten 2 Jahre(seit dem bin ich erst Vorsitzender) 6 Seminare besucht bei der WAF Spezialseminar für Vorsitzende und Stellvertreter 1-3 sowie Betr.VR 1-3. icxh möchte jetzt dieses Jahr noch gerne Arbeditsrecht 1-3 absolvieren rechne aber damit, das unser GF im Hinblick auf die aktuelle Krise versucht das zu verhindern.

Meine Frage ist, welche Seminare muß ich als Vorsitzender unbedingt haben, mit dem Hintergrund, das der BR die ersten 10 Jahre gewollt ohne Seminare war. MfG

kainil

6.035012

Community-Antworten (12)

P
pit47

12.01.2009 um 11:13 Uhr

Hallo kainil, meine Hochachtung, 3 Seminare pro Jahr ist schon eine gute Leistung. AR 1-3 ist schon notwendig für alle BRMtgl. Also Beschluss fassen und die Seminare anmelden. Der AG kann die Notwendigkeit vom Arbeitsgericht überprüfen lassen, wenn er meint diese Seminare wären nicht notwendig.

K
kainil

12.01.2009 um 11:20 Uhr

Hallo pit47

ich möchte ja versuchen, in meiner Amtszeit mich sowenig wie möglich von unserer GF übers Ohr hauen lassen, darum mach ich das, auch auf Grund dessen weil wir einige BR haben, die schulungen nicht für nötig halten.

Gruss kainil

K
Kriegsrat

12.01.2009 um 13:06 Uhr

@ kainil

grundlagenseminare wie BetrVR oder AR sind ein muß für jedes br-mitglied, da solltest du noch überzeugungsarbeit leisten bei deinen kollegen

zu weiteren schulungen : Urteil LAG Schleswig-Holstein AZ.:4 TaBV 24/02 vom 03.06.2003) : der besuch einer schulungsveranstaltung durch ein br-mitglied ist dann erforderlich, wenn die vermittelten kenntnisse nach den konkreten verhältnissen im betrieb notwendig sind, damit der betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher zukunft anstehenden aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann

D
DonJohnson

12.01.2009 um 15:29 Uhr

@pit47 AR Seminare sind Grundlagenseminare. Die Notwendigkeit dieser kann der AG nciht anzweifeln!

@kriegsrat Es soll sogar Stellen geben, die besagen, dass zumindest die Grundlagenseminare besucht werden müssen!!! Eine Verweigerung stellt somit eine grobe Pflichtverletzung (siehe dazu § 23 BetrVG) dar. Die Begündung ist, dass sich BRM nicht nur durch Bücher bilden können...

W
Waschbär

12.01.2009 um 16:31 Uhr

@DJ, ich glaube PIT, meinte das Ironisch..... (Thema Seminare kosten Zeit und wer ist wenn der BRV auf Semi ist bereit...)

@kainil, ich hätte schon den anspruch an meinem BRV das er diese frage selber beantworten könnte.

p.s Arbeitsrecht ist GRUNDLAGE für den BRM.Und es ist ein Grundlagen Seminar bzw darauf hast du als BRV bestimmt anspruch wie sonst solltest du dein Grundwisssen erwerben grade als BRV der die Stellungnahmen schreib und immer als erster gerufen wird und überhaupt ja bekannt lich anlaufstelle nummer 1 ist wenn der AG kommt. Sollte dein GF maulen sage ihn doch ich bin doch schon im Kompakt modus bei WAF .... ich könnte auch zu Ver.di gehen dort dauerd es noch länger Tage und wochen !!! und dann haste noch die GEW mit im Rat :-())))) Mensch sei doch mal Kreativ .....

S
Soenke

12.01.2009 um 17:05 Uhr

@kainil

Jedes Mitglied darf sich Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht aneignen und dazu entsprechende Schulungen besuchen (BAG 4.06.2003 AP Nr. 136 zu § 37 BetrVG 1972)

Auch wewnn ich immer ein Problem mit dem Wort "Pflicht" habe so hat DJ recht.

Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).

Die frage ist allerdings wie kann ein BRM gezungen werden ?? Durch das Arbeitsgericht oder muss der AG das mit einer Abmahung abhandeln und würde er es machen ?? Ich glaube das ist eher graue Thorie und mehr um den BRMs den Rücken zustärken damit sie ihren zucker Po in Richtung Semi bewegen .-)

D
DonJohnson

12.01.2009 um 18:45 Uhr

@Soenke Na ich weiß nicht ob dasw wirklich NUR graue Theorie ist. Zumindest hat man so was in der Hand beratungsresestente BRM (die vielleicht nur den erweiterten Kündigungsschutz haben wollen) aus dem Gremium bekommen (siehe grobe Pflichtverletzung § 23 BetrVG).

W
Waschbär

12.01.2009 um 19:27 Uhr

@Don Johnson, nenne mir bitte einfach oder etwas in der richtung wo einen BRM gesat wurde entwerde Semi oder raus aus dem BR ! Das ding ist nur damit BRMs zu Seminar dürfen, weil sie dem AG sonst melden müssen Hallo, ich Verstosse gegen ....

Keiner kann jemannden zwingen zu Seminar ..... und ein Raus aus BR grund ist das schon gleich gar nicht .....

D
DonJohnson

12.01.2009 um 20:03 Uhr

@waschbär Nun ja, es soll Gremien geben, die genau so argumentieren. Aber ich gebe dir Recht, dass sowas vermutlich noch nciht vor Gericht gegangen ist... Auch mit dem eigentlich Sinn gebe ich dir zu 100% Recht...

Sei wieder lieb, habe eben immerhin ein Familienbild von dir gesehen ;-)

W
Waschbär

12.01.2009 um 20:23 Uhr

@Don Johnson, wenn du willst zeige ich dir auch Erotische Bilder von mir .-))) Lieb genug ???

D
DonJohnson

12.01.2009 um 20:36 Uhr

@waschbär Ich hörte das Familienbild ist zu der Email adresse die du hier gepostet hast geschickt worden! Nun, ich bin mir nciht sicher, ob ich erotische Bilder von einem Fellknäul sehen möchte - ganz ehrlich ;-) nichts für ungut!!!

K
kainil

13.01.2009 um 08:46 Uhr

Moin an alle,

@waschbär, ich für meine Person kann es auch beantworten, aber ich möchte meinen lieben kollegen, Eure Aussagen mal vorhalten, das ich von deren Seite ein bißchen mehr Rückendeckung bekomme.

MfG

kainil

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