Erstellt am 30.05.2007 um 10:47 Uhr von Mona-Lisa
@Hamburg,
ein Betriebsratsgremium mit 4 Betriebsräten gibt es nicht!
Entweder 1 oder 3 oder 5 oder 7 usw. Also immer eine ungerade Anzahl!
Erstellt am 30.05.2007 um 10:50 Uhr von Sternburg
Oh je!
Zunächst mal: Betriebsräte bestehen grundsätzlich aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern - einen 4-köpfigen BR gibt es nicht. Ich traue mich garnicht, weiter über die Frage nachzudenken - denn da stimmt bei Euch etwas ganz gewaltig nicht!
Wenn der BR-Vorsitzende und/oder sein Stellvertreter aus dem BR ausscheiden, werden diese Ämter neu besetzt. Hierzu wählt der BR aus seiner Mitte denjenigen aus, der dieses Amt bekleiden soll. Gleichzeitig rückt die entsprechende Anzahl Ersatzmitglieder in den BR nach, damit dieser wieder vollzählig ist.
Ihr habt doch Ersatzmitglieder?
Erstellt am 30.05.2007 um 10:51 Uhr von pit47
Hallo Hamburg,
holt Euch eine Wahlordnung und wählt neu.
Erstellt am 30.05.2007 um 11:12 Uhr von SSGG
Moin Hamburg,
eine Schulung für den Wahlvorstand wäre auch nicht schlecht....
Erstellt am 30.05.2007 um 11:15 Uhr von Biggy
Hallo Hamburg
entweder du nimmst uns auf den Arm, oder euer BR ist kein Betriebsrat da ihr wohl nicht korrekt gewählt habt.
Wieviel Mitglieder in einem BR sind, entscheidet die Mitarbeiterzahl die in eurem Betrieb beschäftigt sind.
Wie schon meine Vorschreiber gesagt haben, gibt es immer nur ungerade Zahl von BRM also auf keinen Fall vier.
Dir das alles zu erklären wäre einfach zu viel hier an der Stelle. Am besten du wendest dich an deine Gewerkschaft, die stellt dir Material zur Verfügung die du benötigst um eine Neuwahl korrekt durch zu führen und steht dir auch beratend zur Seite.Oder du willst uns hier veralbern, dann solltest du deine und unsere Zeit nicht unnötig vergeuden und dir einen anderen Spielplatz suchen.
Gruß Biggy
Erstellt am 30.05.2007 um 11:26 Uhr von Hamburg
Hallo Ihr,
nein ich möchte euch nicht auf dem Arm nehmen. Leider ist die Situation bei uns so.
Daher suche ich Rat. Ich bin nicht in diesen Betriebsrat und finde diese Situation nicht gut und ich möchte dies ändern.
Wir hatten 2 BRM, diese sind dann gegangen und die anderen beiden sind Nachgerückt. Nun bekleiden die Nachrücker den BR. Kann ein Betriebsrat durch NAchrücker bestehen? Muss eine Neuwahl stattfinden? Gibt es Fristen? Oder wielange kann der jetzige BR so wie er ist existieren auch ohne Neuwahlen?
Grüße aus Hamburg
Erstellt am 30.05.2007 um 11:37 Uhr von SSGG
Moin Hamburg,
sieh Dir die folgenden Seiten an, ob die Wahl überhaupt korrekt stattgefunden hat´und unter Umständen anfechtbar, oder gar nichtig ist. Das kannst Du nur vor Ort prüfen.
http://www.verdi-bub.de/brwahl
Erstellt am 30.05.2007 um 11:40 Uhr von DocPille
Also,wieviele Mitarbeiter habt ihr?
Dann kann festgelegt werden wieviele BRM ihr braucht.
Erstellt am 30.05.2007 um 11:45 Uhr von Hamburg
Wir haben 30 Mitarbeiter in der Firma
Erstellt am 30.05.2007 um 11:50 Uhr von DocPille
also hätte der BR aus drei Mitgliedern bestehen müssen.Alles was euer BR in der bisherigen Amtszeit beschlossen hat ist null und nichtig.
Ihr müsst eine neue Wahl durchziehen,aber bitte vorher 3 Mitarbeiter wählen zum Wahlvorstand und dann ab auf ein Seminar,damit die Wahl korrekt verläuft.
Erstellt am 30.05.2007 um 11:54 Uhr von Mona-Lisa
@Hamburg,
nehmt schleunigst Kontakt zu eurer Gewerkschaft auf, bevor ihr wieder im Nebel rumfischt!
Euer AG bekommt sonst nen Lachkrampf! Der weiss genau, dass alles, was bei euch bisher beschlossen wurde, für die Katz war!
Erstellt am 30.05.2007 um 13:05 Uhr von Biggy
Nachtrag:
Wenn ein BR durch ausscheiden von BRM unter die vorgeschrieben Mitgliederzahl kommt müssen Neuwahlen eingeleitet werden.
Aber eigentlich hattet ihr nie die richtige Mitgliederzahl.
Ich kann dir nur noch mal empfehlen wende dich unbedingt an eure Gewerkschaft, die Beratung ist kostenlos.
Biggy