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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein BR so weiter Bestehen?

H
Hamburg
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, vor einiger Zeit wählten wir unser Betriebsrat neu. 4 Mitarbeiter hatten sich aufgestellt. 1 Mitarbeiter wurde Vorsitzender und 1 Stellver. Vorsitzender. Die anderen beiden Mitarbeiter wurden auch gewählt, so das unser Betriebsrat aus 4 Mitarbeitern bestand. Nun ist es jedoch so, das der Vorsitzende und die Stellvert. Vorsitzender den Arbeitsplatz gekündigt haben. Nun ist es doch so das die anderen beiden in Betriebstat nachrücken, oder? Einer ist Vorsitzender und der andere Stellver. Oder? Muss es neuwahlen geben? Kann der Betriebstat so wie er jetzt ist weiterbestehen?

5.020012

Community-Antworten (12)

M
Mona-Lisa

30.05.2007 um 12:47 Uhr

@Hamburg, ein Betriebsratsgremium mit 4 Betriebsräten gibt es nicht! Entweder 1 oder 3 oder 5 oder 7 usw. Also immer eine ungerade Anzahl!

S
Sternburg

30.05.2007 um 12:50 Uhr

Oh je!

Zunächst mal: Betriebsräte bestehen grundsätzlich aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern - einen 4-köpfigen BR gibt es nicht. Ich traue mich garnicht, weiter über die Frage nachzudenken - denn da stimmt bei Euch etwas ganz gewaltig nicht!

Wenn der BR-Vorsitzende und/oder sein Stellvertreter aus dem BR ausscheiden, werden diese Ämter neu besetzt. Hierzu wählt der BR aus seiner Mitte denjenigen aus, der dieses Amt bekleiden soll. Gleichzeitig rückt die entsprechende Anzahl Ersatzmitglieder in den BR nach, damit dieser wieder vollzählig ist.

Ihr habt doch Ersatzmitglieder?

P
pit47

30.05.2007 um 12:51 Uhr

Hallo Hamburg, holt Euch eine Wahlordnung und wählt neu.

S
SSGG

30.05.2007 um 13:12 Uhr

Moin Hamburg, eine Schulung für den Wahlvorstand wäre auch nicht schlecht....

B
Biggy

30.05.2007 um 13:15 Uhr

Hallo Hamburg entweder du nimmst uns auf den Arm, oder euer BR ist kein Betriebsrat da ihr wohl nicht korrekt gewählt habt. Wieviel Mitglieder in einem BR sind, entscheidet die Mitarbeiterzahl die in eurem Betrieb beschäftigt sind. Wie schon meine Vorschreiber gesagt haben, gibt es immer nur ungerade Zahl von BRM also auf keinen Fall vier. Dir das alles zu erklären wäre einfach zu viel hier an der Stelle. Am besten du wendest dich an deine Gewerkschaft, die stellt dir Material zur Verfügung die du benötigst um eine Neuwahl korrekt durch zu führen und steht dir auch beratend zur Seite.Oder du willst uns hier veralbern, dann solltest du deine und unsere Zeit nicht unnötig vergeuden und dir einen anderen Spielplatz suchen. Gruß Biggy

H
Hamburg

30.05.2007 um 13:26 Uhr

Hallo Ihr, nein ich möchte euch nicht auf dem Arm nehmen. Leider ist die Situation bei uns so. Daher suche ich Rat. Ich bin nicht in diesen Betriebsrat und finde diese Situation nicht gut und ich möchte dies ändern. Wir hatten 2 BRM, diese sind dann gegangen und die anderen beiden sind Nachgerückt. Nun bekleiden die Nachrücker den BR. Kann ein Betriebsrat durch NAchrücker bestehen? Muss eine Neuwahl stattfinden? Gibt es Fristen? Oder wielange kann der jetzige BR so wie er ist existieren auch ohne Neuwahlen?

Grüße aus Hamburg

S
SSGG

30.05.2007 um 13:37 Uhr

Moin Hamburg, sieh Dir die folgenden Seiten an, ob die Wahl überhaupt korrekt stattgefunden hat´und unter Umständen anfechtbar, oder gar nichtig ist. Das kannst Du nur vor Ort prüfen.

http://www.verdi-bub.de/brwahl

D
DocPille

30.05.2007 um 13:40 Uhr

Also,wieviele Mitarbeiter habt ihr?

Dann kann festgelegt werden wieviele BRM ihr braucht.

H
Hamburg

30.05.2007 um 13:45 Uhr

Wir haben 30 Mitarbeiter in der Firma

D
DocPille

30.05.2007 um 13:50 Uhr

also hätte der BR aus drei Mitgliedern bestehen müssen.Alles was euer BR in der bisherigen Amtszeit beschlossen hat ist null und nichtig. Ihr müsst eine neue Wahl durchziehen,aber bitte vorher 3 Mitarbeiter wählen zum Wahlvorstand und dann ab auf ein Seminar,damit die Wahl korrekt verläuft.

M
Mona-Lisa

30.05.2007 um 13:54 Uhr

@Hamburg, nehmt schleunigst Kontakt zu eurer Gewerkschaft auf, bevor ihr wieder im Nebel rumfischt! Euer AG bekommt sonst nen Lachkrampf! Der weiss genau, dass alles, was bei euch bisher beschlossen wurde, für die Katz war!

B
Biggy

30.05.2007 um 15:05 Uhr

Nachtrag:

Wenn ein BR durch ausscheiden von BRM unter die vorgeschrieben Mitgliederzahl kommt müssen Neuwahlen eingeleitet werden. Aber eigentlich hattet ihr nie die richtige Mitgliederzahl. Ich kann dir nur noch mal empfehlen wende dich unbedingt an eure Gewerkschaft, die Beratung ist kostenlos. Biggy

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