Guten Tag,
vor einiger Zeit wählten wir unser Betriebsrat neu. 4 Mitarbeiter hatten sich aufgestellt.
1 Mitarbeiter wurde Vorsitzender und 1 Stellver. Vorsitzender. Die anderen beiden Mitarbeiter wurden auch gewählt, so das unser Betriebsrat aus 4 Mitarbeitern bestand.
Nun ist es jedoch so, das der Vorsitzende und die Stellvert. Vorsitzender den Arbeitsplatz gekündigt haben.
Nun ist es doch so das die anderen beiden in Betriebstat nachrücken, oder? Einer ist Vorsitzender und der andere Stellver. Oder? Muss es neuwahlen geben? Kann der Betriebstat so wie er jetzt ist weiterbestehen?