BR besteht nur noch aus einem Mitglied - beschlussfähig?
Hallo,
wir haben durch das Ausscheiden mehrerer Mitglieder nur noch ein Mitglied im BR - sind wir damit beschlussfähig? Wir werden schnellstmöglich auch Neuwahlen anberaumen, aber wenn bis dahin Beschlüsse gefasst werden müssen, sind diese dann auch rechtskräftig? LG
Community-Antworten (2)
14.05.2024 um 11:49 Uhr
Ja, das Mitglied darf und muss die Geschäfte bis zur unverzüglichen einzuleitenden Neuwahl weiterführen.
Es wäre ja theoretisch auch eine nach §9 BetrVG zulässige BR-Größe, insofern kann ja im Grunde auch nichts gegen die Beschlussfähigkeit sprechen.
14.05.2024 um 13:11 Uhr
Hallo, das "eine Mitglied" fungiert meines Wissens nach wie eine "Übergangsregierung", ist also durchaus beschlussfähig. Wichtig ist, dass die Neuwahlen nicht verzögert werden dürfen, die müssen schnellstmöglich stattfinden.
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