Schulung + Arbeitszeit
Hallo,
folgender Fall: Eine Kollegin arbeitet im Einzelhandel und soll an dem Tag von 11:30 Uhr - 18:30 Uhr arbeiten. Nun hat der Vorgesetzter für 08:15 Uhr - 09:15 Uhr eine Schulung angesetzt. Zwischen 09:15 Uhr - 11:30 Uhr soll die Mitarbeiterin Pause machen, da Sie nicht in der Abteilung benötigt wird. Ist dies so rechtens? Muss Sie zur Schulung?
Bitte um kurze Rückmeldung.
Gruß Hansen
Community-Antworten (6)
13.05.2024 um 19:06 Uhr
Was steht im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen? Es ist durchaus möglich, dass der AG diese Schulung anordnen kann.
13.05.2024 um 21:12 Uhr
Die Schulung ist hier nicht das Problem sondern die Zeitaufteilung. Ist denn zwischen 11:30 und 18:30 noch eine Pause vorgesehen?
14.05.2024 um 09:19 Uhr
Hallo,
ja ist ist noch eine Pause vorgesehen. 30 Min
Gruß Hansen
14.05.2024 um 10:07 Uhr
Das kann durchaus, so wie Moreno sagt, so angeordnet werden. Ob man bei Weigerung eine Pflichtverletzung begeht, hängt aber auch von eventuellen Vereinbarungen ab - und davon, ob die Fortbildung essenziell für die Tätigkeit ist. Das wäre im Einzelfall zu prüfen, ggf. kann man nämlich auch persönliche Belange anführen, um nicht teilzunehmen.
Wenn der AG die Schulung anordnet, zahlt und sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, ist das Arbeitszeit. Da wäre zudem noch interessant, wie sie vergütet wird. Und auch, ob das mitbestimmungspflichtige Überstunden sind (habt Ihr einen BR der das zu genehmigen hätte, oder gibt es eine Regelung per BV?).
Was den Arbeitstag angeht, stehen weiterhin 7 Stunden am Stück auf dem Zettel und dementsprechend müssen dann auch nochmal mind. 30 Min. Pause ermöglicht werden.
14.05.2024 um 15:26 Uhr
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruß Hansen
15.05.2024 um 17:54 Uhr
Hallo Hansen,
ich vermute es besteht ein Betriebsrat in deinem Unternehmen, sonst würdest du deine Frage hier nicht stellen. Unter dieser Voraussetzung würde ich mir als Betriebsrat folgende Fragen stellen:
1.Wurde die Schulung vom Betriebsrat genehmigt? Mitbestimmung nach §98 BetrVG, vermitteln von Wissen 2. Gibt es eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" inkl. Mehrarbeitsregelung? 3. Wurde die Lage und Verteilung der Arbeitszeit vorab beim Betriebsrat genehmigt ? Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 2+3 BetrVG
In Abfolge 1-3 ... sobald das erste NEIN kommt MUSS die Kollegin die Schulung NICHT mitmachen und es erginge sofort im Zuge der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" eine schriftliche Aufforderung seitens des Betriebsrat an die Geschäftsführung es zu unterlassen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat gemäß o.g. Punkten 1-3 zu missachten (§ 23 Abs. 3 BetrvG).
Viele Grüße Jungteichbauer
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