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Umgruppierung Begründung

E
enigmathika
Mai 2024 bearbeitet

Guten Tag,

vielleicht erinnere ich mich falsch, aber ich habe im Hinterkopf, dass der Arbeitgeber bei einer Umgruppierung eine Begründung liefern muss, damit für die Mitbestimmung des Betriebsrates adäquat ausgeübt werden kann. Ich finde dazu jedoch nichts im BetrVG.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Liebe Grüße Enigmathika

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

10.05.2024 um 14:26 Uhr

Aus meiner Sicht ist das Bestandteil von §99 Abs. 1 BetrVG. Demnach muss der AG den BR umfassend über die Maßnahme unterrichten. Bei unzureichender Unterrichtung wird keine Frist ausgelöst.

Nun ist die Frage, was dem BR grundsätzlich bekannt ist. Basiert die Umgruppierung auf einen TV? Gibt es interne Lohngrundsätze? Ist dem BR eine konkrete Stellenbeschreibung bekannt?

Ob aufgrund eines TV oder der Begründung des AG, auf jeden Fall muss der BR beurteilen können, ob eventuell ein Ablehnungsgrund vorliegt, z.B. nach §99 BetrVG Abs. 2 (1).

Ob das in Eurem Einzelfall daher alles so in Ordnung war, vermag ich daher nicht zu beurteilen.

C
Challenger

10.05.2024 um 14:27 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten ...............

E
enigmathika

10.05.2024 um 15:00 Uhr

danke, Muschelschubser, das war der richtige Schubs!

E
enigmathika

10.05.2024 um 15:03 Uhr

@challenger Danke für Deine Antwort! Der Arbeitgeber hat uns bereits unterrichtet, dass eine Kollegin höhergruppiert werden soll.

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