Rücktritt als Schriftführertin jedoch als BRM im Gremium bleíben - ist dies möglich?
Bin seit der letzten Wahl Schriftfüherin. Bei einer Auseinanderseztung / Diskussion hat der BR-Vorsitzende mir die Unwarheit unterstellt. Ich hätte in meiner Angelegenheit (Antrag auf Umgruppierung) mein BR-Mandat persönlich ausgenutzt. Dazu muss ich kurz erläutern, dass ich gem. einer Aussage vom BR-Vorsitzenden ein Personalgespräch mit unserem Personalchef hatte und sich im Gespräch herausgestellt hat, dass der BR-Vorsitzende mir die Unwarheit als Begründung für eine Umgruppierung Ende des Jahres mitgeteilt hat. Seit dem erhalte ich nichts mehr zum unterschreiben keine Genehmigungen von Überstunden etc. Erwähnen möchte ich seit er rückwirkend ab Januar 2006 eine Umgruppierung erhalten hat, mti der Begründung die BR-Arbeti ist eine zusätzliche Belastung (Arbeit am Wochenende nach Hause mitnehmen etc.), da er nicht freigestellt ist. Und ab Juli 2006 erhält er die nächste Umstufung, weiterhin mit dieser vorherigen Begründung! Ist die BR-Arbeit nicht ehrenamtlich darf diese als solche vergütet werden?Nun ja zurück zu mir, da die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem BR-Vorsitzenden und mir nicht mehr gegeben ist (meierseits) und ich das Gefühl - sogar auch andere BRM - haben er ist AG freundlich möchte ich als Schriftführerin zurückteten, jedoch als BRM im Gremium bleíben. Ist dies möglich? Wir haben schon nächste Woche die Sitzung. Wäre sehr schön wenn ich eine baldige Auskunft erhalten könnte. Vielen Dank! Eine Andere Frage, sind Gewisse Informationen eine Bringschuld des BR-Vorsitzenden? Er behauptet es seien Holschulden! Vielen Dank! Topolino
Community-Antworten (12)
13.07.2006 um 15:54 Uhr
siehe § 37 Betr. VG 8/11/12
13.07.2006 um 15:56 Uhr
@Morgana Was ist "8/11/12"?
13.07.2006 um 16:02 Uhr
Hallo Kölner, siehe die Zahlen am Rand der Seiten. Man könnte auch " Absatz" sagen!
13.07.2006 um 16:03 Uhr
und warum §37?
@topolino Ich wage mal zu behaupten, im ganzen BetrVG gibt es keinen Passus, der einen Posten "Schriftführer" beschreibt. Lediglich in §34 steht, dass der BRV "und ein weiteres Mitglied" die Sitzungsniederschrift unterschreiben müssen. Also kannst du problemlos von einem nicht existenten Amt zurücktreten und weiterhin BRM sein.
Gewisse Informationen - Bringschuld - Holschuld: Da musst du schon genauer werden. Wenn eine Betriebsratssitzung einberufen wird und du die TOPs erhältst, solltest du möglichst versuchen, alle für deine Entscheidungsfindung relevanten Daten zu erhalten. Ein guter BRV unterstützt dich dabei, denn nicht nur mit dem AG, sondern auch - und vor allem - innerhalb des Gremiums sollte "vertrauensvolle Zusammenarbeit" das Ziel sein.
Grüße Saluk
13.07.2006 um 16:11 Uhr
@Morgana Entschuldige, aber ich muss Dich "belehren".
Zunächst kann man/frau so nicht zitieren. Du zitierst fälschlicherweise: "siehe § 37 Betr. VG 8/11/12".
Korrekter wäre: siehe Kommentar XY (z.B. Fitting, Däubler o.a.) § 37 BetrVG Rn 8,11,12
Das sind demnach auch keine Absätze, sondern Randnummern. Aber der von Dir angegebene Paragraf hat wenig mit der Frage zu tun! Ehrenamt hin oder her!
13.07.2006 um 16:16 Uhr
Morgana, was du meinst sind nicht die Absätze (§ 37 hat nur 7) sondern die Regelnummern der Kommentierung, ich denke du meinst den Fitting, denn in den Regelnummern 8/11/12 geht es um Vergütung/Vorteilsnahme des BR´s.
13.07.2006 um 16:32 Uhr
Rn = Randnummer
14.07.2006 um 02:18 Uhr
Guten Abend Topolino, zunächst ein Appell an alle anderen Mitstreiter im Forum: Wir wollen doch gerade unseren jüngeren Kollegen/innen helfen, ihre BR-Arbeit möglichst gut zu machen. Streitereien über die möglichst korrekte Zitierung irgendwelcher Kommentare helfen da nicht weiter. Zur Sache: Das Betriebsverfassungsgesetz kennt das Amt eines Schriftführers nicht. Eine solche Entscheidung gehört zur organisatorischen Entscheidung des BR: Wer macht was! Wenn Sie sich zunächst bereit erklärt haben, Protokoll zu führen bei den BR-Sitzungen und/oder vielleicht auch sonstigen Schriftverkehr für den BR zu erledigen, haben Sie lediglich eine interne Aufgabe übernommen, die Sie jederzeit für die Zukunft ablehnen können. Diese Ihre persönliche Entscheidung hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Mitgliedschaft im BR. Zum letzten Punkt: Hol- oder Bringschuld? So argumentieren eigentlich nur Juristen, die ein schlechtes Gewissen haben. Der BRV ist ein BR-Mitglied wie jedes andere und sollte deshalb seine Informationen dem Gremium immer zur Verfügung stellen, damit Sie ihre BR-Arbeit optimal machen können. Ansonsten ist die Diskussion nur kindisch. Sagen Sie das Ihrem BRV! Gruß otto
14.07.2006 um 04:36 Uhr
Hallo,
also ich möchte hier auf alle Fälle festhalten; Betriebsrat ist ein EHRENAMT und bleibt dies auch. Es steht sogar im Gesetz, das die Ausübung des Amtes hauptsächlich WÄHREND der Arbeitszeit zu verrichten ist. Der Arbeitgeber muss den BR für die Arbeit frei stellen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung, oder wenn gewisse Fristen eingehalten werden müssen, kann der BR sogar ein Sitzung abhalten wenn es aus Sicht der betrieblichen Belange (Urlaubszeit, Weihnachtszeit, alg. zu Zeiten von Hochbetrieb) ungünstig ist. Denn bei einer "Fristlosen Kündigung" ist z.B. eine Frist von 3 Tagen ein zu halten, in der alle BRM zusammen kommen müssen.
Es steckt schon in dem Namen "Ehrenamt" die Aussage das dieses Amt nur aus Gründen der Ehre, nicht wegen der Entlohnung ausgeübt wird. Und sollte ein BR-Mitglied ein Extrabonus erhalten, für seine Arbeit als BR... ist das ganze mehr als fragwürdig! Dann würde hier eindeutig eine Manipulation, aus Richtung AG, vorliegen. Das ist etwas was tunlichst vermieden werden sollte!!!
14.07.2006 um 10:46 Uhr
@otto Du bist mir ein wenig zu "soft". Solltest Du meinen Einwurf als Streit aufgefasst haben, solltest Du mich erst einmal streiten sehen! grins
Aber mal im Ernst: Ich bin fest davon überzeugt, dass sich ein grosser Teil der BR-Arbeit auf den korrekten Umgang von und mit dem BetrVG erstreckt. Wenn man beizeiten nicht auf die richtigere Schreib- und Zitierweise hingewiesen wird (in der Regel im Grundkurs BetrVG), dann kann es mitunter passieren, dass das BetrVG zum BVerfG wird oder das BAG zur Bundesanstalt für Güterverkehr; mitunter befinden wir uns gar in Österreich. Das alles geschieht frei dem Motto: Hart aber herzlich! otto, jetzt Du!
14.07.2006 um 11:02 Uhr
Bin auch relativ neu im Betriebsrat. Ich bin aber für Hinweiße auf Fehler eher dankbar. Sei es die korrekte Zitierung von Paragraphen oder aber auch sonstige Formalien. Die Auswirkungen bei unpenibler Arbeitsweise können (z.B. Einladung, Tagesordnung, usw.) ansonsten sehr übel für die Betriebsratsarbeit sein. Das korrekte Arbeiten fängt natürlich mit dem richtigen Umgang mit dem BetrVG an.
14.07.2006 um 14:16 Uhr
Liebe Kollegin topolino,
auch ich bin nach Gründung unseres Betriebsrats neu als BRV. Doch eines habe ich schon jetzt gelernt: Der BR kann nur effektiv arbeiten, wenn alle an EINEM Strang ziehen. Sicherlich würden Sie einigen Konflikten aus dem Weg gehen, wenn Sie Ihr Amt als Schriftführerin aufgeben. Dennoch ist dieses Amt eine Chance, auch fragwürdiges Verhalten einiger BR-Mitglieder zu dokumentieren und vielleicht dadurch abzustellen. Der BR ist ein demokratisches Gremium, in dem jedes BR-Mitglied gleiches Stimmrecht hat! Lassen Sie sich nicht unterkriegen und holen sich im Zweifel Schützenhilfe bei der Gewerkschaft.
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