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Rücknahme einer Bewerbung und trotzdem Anhörung über eine Einstellung

R
RGpunkt
Jun 2023 bearbeitet

Hallo,

auf uns wird demnächst eine Anhörung zu kommen, über eine Versetzung eines Kollegen auf eine neue (auch ausgeschriebene) Stelle. Die Stelle wurde sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Über externe Bewerbungen hat der Arbeitgeber keinen geeigneten Kandidaten gefunden. Intern gab es 4 Bewerbungen. Ein Kollege hat seine Bewerbung zurückgenommen. Darauf hin ging unser GL und WL zu diesem mit der Bitte, diese doch aufrecht zu erhalten. (man hat den Eindruck, dass seitens des Arbeitgebers die Entscheidung über die Besetzung der Stelle schon getroffen wurde). Zu dieser Zeit gab es mit den anderen Bewerbern noch keine Gespräche, diese folgten erst später. Jetzt hat man den anderen drei Bewerbern mitgeteilt, dass man sich gegen diese entschieden hätte und man die Stelle an den vergibt, welcher seine Bewerbung offiziell zurückgezogen hat. Er hat es mir und einer Kollegin persönlich gesagt und ihr auch die EMail gezeigt. Nun weiß ich nicht, wie wir uns als BR verhalten sollen. ich gehe davon aus, dass die anderen Bewerber offiziell nie eine reelle Chance auf die Stelle hatten und man den anderen Bewerber überredet hat, diese Stelle anzunehmen.

Bin dankbar über jeden Rat und Tip.

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Community-Antworten (1)

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Catweazle

02.06.2023 um 23:39 Uhr

Die Widerspruchsgründe sind in § 99 BetrVG abschließend aufgeführt. Ob sich jemand beworben hat oder nicht gehört sicher nicht dazu.

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