Erstellt am 07.05.2024 um 19:13 Uhr von Moreno
Wer soll ihm das verbieten? Natürlich darf der AG den AN über geltende Tarife informieren.
Erstellt am 07.05.2024 um 20:24 Uhr von Gonzoooo
Moin Kollegen,
es geht nicht um den AG. Der muss den Tarif ja nur für jeden einsichtig platzieren. Es geht um den BR, darf er den kopieren und übergeben?
Erstellt am 07.05.2024 um 23:10 Uhr von Moreno
Ich meinte ja auch den BR ! Verschrieben :-) Ein Tarif ist ja kein Geheimdokument!
Erstellt am 08.05.2024 um 08:49 Uhr von Gonzoooo
Moin,
ja dieser wird ja auch nicht als Geheimdokument behandelt, da der ja zur Einsicht im Betrieb ausgelegt ist. Ausgehändigt kriegen den doch nur die Tarifparteien und Mitglieder.
Deshalb Einsicht ja! Übergabe ?
Selbst bei der IGM steht auf der Seite, dass detaillierte Auskunft über die örtlichen Vertretungen einzuholen ist. (Obwohl die ja schon vieles veröffentlichen)
Gruß und Danke das du dich mit der Problematik beschäftigst.
Erstellt am 08.05.2024 um 08:58 Uhr von moreno
Auch eine Übergabe ist kein Problem!
Aber wahrscheinlich wäre es auch kein Problem für den Rechtsanwalt des Gekündigten die geltenden Tarifbestimmungen zu bekommen!
Erstellt am 08.05.2024 um 09:40 Uhr von IlkaB
Wenn der Tarifvertrag im Betrieb auf alle MA angewendet wird, warum sollte man einem MA diesen Tarifvertrag nicht zur Verfügung stellen? Unter "detaillierte Auskunft" stelle ich mir definitiv etwas anderes vor.
Der Betriebsrat ist *für* die Mitarbeiter da.
Erstellt am 08.05.2024 um 12:29 Uhr von Muschelschubser
Habt Ihr einen Haustarifvertrag? Den würde ich z.B. ähnlich beurteilen wie eine Betriebsvereinbarung.
Schau mal in dem link unter 3.2.1. - dort geht es zwar um Betriebsvereinbarungen, aber auch im Falle von Tarifverträgen würde ich der Argumentation folgen, dass sie grundsätzlich auf die Veröffentlichung angelegt sind. Was sollte also an einer Aushändigung problematisch sein?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebsrat-grenzen-der-betriebsratstaetigkeit-32-besondere-geheimhaltungspflicht_idesk_PI42323_HI7618497.html
Was Tarifverträge zwischen den Verbänden angeht, werden sie i.d.R. ja ohnehin von den Tarifparteien veröffentlicht und stehen oftmals sogar ungeschützt als Download bereit.
Die Inhalte dürften in keinem der genannte Fälle Dinge beinhalten, die unter die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen.
Erstellt am 08.05.2024 um 12:59 Uhr von rtjum
wenn der Gekündigte Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft ist, dann braucht er nur dort anzurufen und bekommt den TV.
Ist er mit dem AG im Arbeitsvertrag vereinbart so kann er den AG ansprechen.
Klar kann ich, als BR, den kompletten TV aushändigen aber ganz ehrlich, als Gewerkschafter sträubt sich etwas in mir dagegen.
Wir verhandeln, wir streiken und die AGs vereinbaren, um den Betriebsfrieden zu wahren, die Anwendung dann mit allen AN im Arbeitsvertrag. Wenn der AN sich dann, schon bei Vertragsabschluß, nicht selber schlau macht was in den TVen steht, selber schuld oder?
Wenn ich als BR angesprochen werde, dann helfe ich natürlich aber den TV aushändigen, nöö, das mache ich nicht.
Erstellt am 08.05.2024 um 13:51 Uhr von jutti1965
Wenn ich als BR angesprochen werde, dann helfe ich natürlich aber den TV aushändigen, nöö, das mache ich nicht.
ganz deiner Meinung, und schon dreimal nicht wenn der AN kein Gewerkschaftsmitglied ist!
Erstellt am 13.05.2024 um 08:28 Uhr von Gonzoooo
Moin Kollegen,
vielen Dank für eure Antworten. Doch die finale Antwort ist auch hier nicht wirklich zu finden. Von ja, was spricht schon dagegen, zu nur an Gewerkschaftsmitglieder.
Ich habe dem Kollegen nun mitgegeben, dass er den TV bei uns kopieren, oder abfotografieren kann. Das könnte er ja auch machen, wenn dieser am schwarzen Brett hängen würde.
Unterm Strich ist es ja nur ne formelle Geschichte.
@rtjum, wie soll sich ein MA vor Vertragsabschluss schlau machen, wenn die Gewerkschaft nix rausgibt? Oftmals wird der Arbeitsvertrag kurz vor Vertragsunterschrift ausgehändigt.
@IlkaB der BR ist für die Belegschaft da, hat auch einen entsprechenden Widerspruch zur Kündigen verfasst. Es geht nur darum formell alles richtig zu machen.
@Muschelschubser bei uns im Betrieb wird der CGM MTV angewandt.
Vielen Dank für eure Antworten.
Für mich ist das Thema hier erst mal erledigt.
Bis zum nächsten mal.
Erstellt am 13.05.2024 um 11:29 Uhr von Muschelschubser
Danke für Dein Feedback. Das sollten mehrere nach Abschluss tun, ist für die Beteiligten bestimmt spannend.
Ja, es mischen sich immer juristisch hinterlegte Beiträge zwischen persönlichen Ansichten. Da muss man sich dann eben überlegen was auf einen selbst zutrifft. :-)
Erstellt am 14.05.2024 um 07:28 Uhr von rtjum
"tjum, wie soll sich ein MA vor Vertragsabschluss schlau machen, wenn die Gewerkschaft nix rausgibt? "
natürlich bei seinem Vertragspartner dem Arbeitgeber.