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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörung (bei Versetzung) - darf BR es an Arbeitnehmer aushändigen?

S
Schnitzel
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Betriebsrat dem von einer geplanten Versetzung betroffenen Arbeitnehmer eine Kopie der von der Geschäftsleitung erhaltenen Anhörung aushändigen?

1.56604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

27.01.2015 um 21:23 Uhr

Ne. Das ist die Post zwischen AG und BR.

S
seesee

28.01.2015 um 01:35 Uhr

Sind Anhörungen Betriebsgeheimnisse? Sicher wäre es kein guter Stil, AG-Post an Dritte rauszugeben, und die vertrauensvolle Zusammenarbeit wird dadurch auch nicht gefördert. Aber weshalb sollte es nicht erlaubt sein? Muss ich nochmal zur Schulung Grundwissen?

L
Lexipedia

28.01.2015 um 07:49 Uhr

@seesee Ich muss Kölner recht geben. Wir haben auch immer wieder die Frage von (Ex-)Kollegen oder deren Anwälten, ob wir denen die Anhörung zuschicken können. Nach Auskunft der Gewerkschaft dürfen wir das auch nicht. Während eines Gerichtsverfahrens zur Kündigungsschutzklage bin deswegen auch mal von einem Anwalt scharf angegangen worden. Der Richter ist eingeschritten und hat darauf hingewiesen, dass das der Betriebsrat nicht machen darf. Es ist Post zwischen der GL und dem BR. Die GL muss es halt im Prozess zum Kammertermin vorlegen. Solange muss sich der Betroffene gedulten.

Wenn wir mit dem Betroffenen bei Kündigungen oder Versetzungen sprechen lesen wir die Anhörung vor. Das ist OK.

S
Schnitzel

28.01.2015 um 09:17 Uhr

Vielen Dank, für Eure Antworten!

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