Erstellt am 27.01.2015 um 20:23 Uhr von Kölner
Ne. Das ist die Post zwischen AG und BR.
Erstellt am 28.01.2015 um 00:35 Uhr von seesee
Sind Anhörungen Betriebsgeheimnisse? Sicher wäre es kein guter Stil, AG-Post an Dritte rauszugeben, und die vertrauensvolle Zusammenarbeit wird dadurch auch nicht gefördert. Aber weshalb sollte es nicht erlaubt sein? Muss ich nochmal zur Schulung Grundwissen?
Erstellt am 28.01.2015 um 06:49 Uhr von Lexipedia
@seesee
Ich muss Kölner recht geben. Wir haben auch immer wieder die Frage von (Ex-)Kollegen oder deren Anwälten, ob wir denen die Anhörung zuschicken können. Nach Auskunft der Gewerkschaft dürfen wir das auch nicht. Während eines Gerichtsverfahrens zur Kündigungsschutzklage bin deswegen auch mal von einem Anwalt scharf angegangen worden. Der Richter ist eingeschritten und hat darauf hingewiesen, dass das der Betriebsrat nicht machen darf. Es ist Post zwischen der GL und dem BR. Die GL muss es halt im Prozess zum Kammertermin vorlegen. Solange muss sich der Betroffene gedulten.
Wenn wir mit dem Betroffenen bei Kündigungen oder Versetzungen sprechen lesen wir die Anhörung vor. Das ist OK.
Erstellt am 28.01.2015 um 08:17 Uhr von Schnitzel
Vielen Dank, für Eure Antworten!