Anhörung (bei Versetzung) - darf BR es an Arbeitnehmer aushändigen?
Darf der Betriebsrat dem von einer geplanten Versetzung betroffenen Arbeitnehmer eine Kopie der von der Geschäftsleitung erhaltenen Anhörung aushändigen?
Community-Antworten (4)
27.01.2015 um 21:23 Uhr
Ne. Das ist die Post zwischen AG und BR.
28.01.2015 um 01:35 Uhr
Sind Anhörungen Betriebsgeheimnisse? Sicher wäre es kein guter Stil, AG-Post an Dritte rauszugeben, und die vertrauensvolle Zusammenarbeit wird dadurch auch nicht gefördert. Aber weshalb sollte es nicht erlaubt sein? Muss ich nochmal zur Schulung Grundwissen?
28.01.2015 um 07:49 Uhr
@seesee Ich muss Kölner recht geben. Wir haben auch immer wieder die Frage von (Ex-)Kollegen oder deren Anwälten, ob wir denen die Anhörung zuschicken können. Nach Auskunft der Gewerkschaft dürfen wir das auch nicht. Während eines Gerichtsverfahrens zur Kündigungsschutzklage bin deswegen auch mal von einem Anwalt scharf angegangen worden. Der Richter ist eingeschritten und hat darauf hingewiesen, dass das der Betriebsrat nicht machen darf. Es ist Post zwischen der GL und dem BR. Die GL muss es halt im Prozess zum Kammertermin vorlegen. Solange muss sich der Betroffene gedulten.
Wenn wir mit dem Betroffenen bei Kündigungen oder Versetzungen sprechen lesen wir die Anhörung vor. Das ist OK.
28.01.2015 um 09:17 Uhr
Vielen Dank, für Eure Antworten!
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