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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeit des GF an der BR-Wahl

L
leplh
Nov 2016 bearbeitet

Was kann der Wahlvorstand tun wenn der AG auf die Anschreiben zum Aushändigen der Wählerliste und nach der Frage des einfachen Wahlverfahrens nicht antwortet. Wir haben unsere Sekretärin mit im Wahlvorstand. Diese hat dem GF das Schreiben das er bitte innerhalb von drei Tagen die Wählerliste aushändigen möchte übergeben und ohne Kommentar zurück erhalten. Des weiteren hat Sie dem GF auch das Schreiben ob nicht ein vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt werden kann mit einer Frist von drei Tagen gegeben und hierauf leider keine Antwort erhalten. Kann die Sekretärin nun eigenmöchtig als Wahlvorstand sich an die Perosnalabteilung wenden um die Liste zu bekommen? Und kann der Wahlvorstand nun das vereinfachte Wahlverfahren durchführen da der GF ja auch nicht abgelehnt hat?

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Community-Antworten (2)

R
Rattle

04.03.2014 um 12:38 Uhr

Hallo,

nochmals frist setzen, und dann einen anwalt bemühen der sagt euch wie das weitere vorgehen ist, dann zurücklehnen auf die kosten hinweisen und ruhe bewahren, ein hinweis auf das BetrVG und der WO müßte sie aus den winterschlaf wecken.

den beschluss für den anwalt für arbeitsrecht müßt ihr als WV selber fassen der BR hat damit nichts zu tun.

MFG

G
gironimo

04.03.2014 um 16:34 Uhr

Das vereinfachte Wahlverfahren solltet Ihr lassen (nur wenn man muss). Warum mit verkürzten Fristen und verspäteter Stimmabgabe arbeiten, wenn man nicht muss.

Selber schauen geht nicht.

Der AG muss die notwendigen Informationen liefern, aus der der WV dann die Wählerliste selbst erstellt. (Im Idealfall ist es die gleiche Liste wie die, die der AG liefert.)

Ansonsten hilft (wie Rattle schon schreibt) nur das Arbeitsgericht.

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