Was kann der Wahlvorstand tun wenn der AG auf die Anschreiben zum Aushändigen der Wählerliste und nach der Frage des einfachen Wahlverfahrens nicht antwortet.
Wir haben unsere Sekretärin mit im Wahlvorstand. Diese hat dem GF das Schreiben das er bitte innerhalb von drei Tagen die Wählerliste aushändigen möchte übergeben und ohne Kommentar zurück erhalten.
Des weiteren hat Sie dem GF auch das Schreiben ob nicht ein vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt werden kann mit einer Frist von drei Tagen gegeben und hierauf leider keine Antwort erhalten.
Kann die Sekretärin nun eigenmöchtig als Wahlvorstand sich an die Perosnalabteilung wenden um die Liste zu bekommen? Und kann der Wahlvorstand nun das vereinfachte Wahlverfahren durchführen da der GF ja auch nicht abgelehnt hat?