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Nachweis der Pausenzeit?

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ToMa-2219
Mai 2024 bearbeitet

Hallo in die Runde - mal eine Frage aus der gelebten Praxis: Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Pausenzeit zwingend mit dem Zeiterfassungssystem zu erfassen? Unserer Auffassung nach nein, da Pausenzeit keine Arbeitszeit ist. Hat jemand vielleicht noch einen Hinweis?

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Community-Antworten (14)

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Moreno

07.05.2024 um 17:56 Uhr

Die Pausenzeit ergibt sich doch automatisch wenn die Arbeitszeit erfasse?

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Muschelschubser

07.05.2024 um 18:30 Uhr

Wie meinst Du das?

Wenn es um die bloße Erfassung geht, besteht die Erfassung doch aus ein- und ausstempeln, also aus Beginn und Ende. Da die Pause keine Arbeitszeit ist, ergibt sich daraus für mich folgende beispielhafte Logik:

Anfang: 07:00 Ende: 12:00 Anfang: 12:30 Ende: 15:00

Wenn Euer Zeiterfassungssystem das so erfasst aufgrund manueller Buchungen, und die Pausen so gemacht wurden, ist das doch OK?

Das einzige, was nicht OK ist und immer wieder diskutiert wird ist, dass der AG die Pausen automatisch kappt.

C
celestro

07.05.2024 um 18:44 Uhr

"Die Pausenzeit ergibt sich doch automatisch wenn die Arbeitszeit erfasse?"

Theoretisch ja ... aber es geht ja um die Erfassung (ob die Pause auch gemacht wird ... und wenn ja, wie lange).

R
RudiRadeberger

07.05.2024 um 18:57 Uhr

Hä? Kann mir jemand helfen?

Der AG erfasst die Arbeitszeit. Und der gesamte Zeitraum, den er nicht erfasst ist Pause. Wie kann denn Pause "aktiv" erfasst werden?

M
Muschelschubser

07.05.2024 um 19:13 Uhr

@RudiRadeberger

Kommt halt drauf an. Wenn die Pausenzeiten fest definiert sind und auch jeder die Möglichkeit hat sie zu machen, kann man sicher eine automatische Erfassung vereinbaren.

Hat man aber flexible Arbeitszeit, sieht es dann evtl. so aus wie in meinem o.g. Beispiel.

C
celestro

07.05.2024 um 19:34 Uhr

"Wie kann denn Pause "aktiv" erfasst werden?"

Ist die Frage ernst gemeint?

Ich komme morgens zur Arbeit und stempel "Kommen" ... später dann "Gehen". Und damit ist keinerlei Erfassung der Pause verbunden, sondern nur dann, wenn man aktiv "Pausenbeginn" und "Pausenende" stempeln würde.

R
RudiRadeberger

07.05.2024 um 19:50 Uhr

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Pausenregelung zu achten. Das kann etwa über eine elektronische Arbeitszeiterfassung geschehen. Mitarbeitende stoppen dann die Zeiterfassung, solange sie in der Pause sind.

Müssen Pausenzeiten erfasst werden? Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen daher per se nicht erfasst werden. Sie sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben und müssen ausgewiesen werden. Um die Dauer der Arbeitszeit zu ermitteln, müssen sie von der Arbeitszeit abgezogen werden. Es ist auch erlaubt, Pausen über ein Zeiterfassungssystem automatisch abzuziehen, denn das Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Pausen im Vorhinein festzulegen und zu gewähren." personio.de

S
Stadtwerker

07.05.2024 um 21:34 Uhr

Bei uns wird die Pause nicht genau erfasst aber entsprechend dem Arbeitszeitgesetz von der Arbeitszeit abgezogen. Bis 6Std kein Pausenabzug, ab 6Std-6Std30Min wird die Zeit über 6Std., also maximal 30 Minuten abgezogen. Bis 8Std59Min werden 30 Minuten abgezogen und ab 9Std bis 9Std15Minwerden werden max. weitere 15 Minuten abgezogen, ab 9Std15Muniten werden dann für den Tag 45Min abgezogen. Hört sich erstmal etwas kompliziert an, ist aber das was das Arbeitszeitgesetz vorgibt.

Gruß, Stadtwerker

J
jutti1965

08.05.2024 um 09:42 Uhr

Wird bei uns genauso gehandhabt wie bei Stadtwerker ?

I
IlkaB

08.05.2024 um 11:34 Uhr

Ich schließe mich Stadtwerker und jutti1965 an, so läuft es auch bei uns.

Ob die Pause eingehalten wird, kann durch aus- und wieder einstempeln eh nicht kontrolliert werden. Das sind nur Stempelzeiten... Da sehe ich die jeweiligen Vorgesetzten schon persönlich in der Pflicht hinzusehen. Es soll ja Kollegen geben, die ausstempeln um Pausen und Arbeitszeitrahmen einzuhalten - und dann gehen sie wieder an den Arbeitsplatz, um eine Aufgabe noch fertigzustellen. Das Problem sind die Vorgesetzten, welche die Aufgaben verteilen, drängen und dann sowas dulden.

T
ToMa-2219

08.05.2024 um 14:28 Uhr

Danke für die bisherigen Rückmeldungen. Um weitere Fragezeichen zu lösen: bei uns wird nur Arbeitsbeginn und Arbeitsende "geloggt". Pausenzeit ist bei uns, laut BV, noch "Vertrauenszeit". Unser AG möchte jedoch perspektivisch, dass wir die Pausenzeiten auch "loggen". Er möchte uns, so die Auffassung des BR, mehr kontrollieren und auch zwingen, die Pausenräume mehr zu nutzten. Unsere Pausenräume werden eher spärlich genutzt. Das "Vertrauen" ist uns aber sehr wichtig. Wir wurden lange genug kontrolliert. Und es steht bereits jetzt wieder die Frage im Raum - was, wenn die Pausenzeit überschritten oder der Pausenraum bei schönem Wetter doch nicht genutzt wird?

K
Kehler

08.05.2024 um 15:26 Uhr

Bei meinem letzten AG war das so das die Zeit des Stempelns die Pause ergibt. Also, 33 Minuten gestempelt, 33 Minuten Pause. Das blöde war nur, wenn du bei 29 Minuten gestempelt hast, hat das System es nicht als Pause anerkannt, da ja 1 Minute zu wenig.

Wieso glaubt der AG er kann den MA vorschreiben wo sie ihre Pause machen?

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jutti1965

08.05.2024 um 15:48 Uhr

Wieso glaubt der AG er kann den MA vorschreiben wo sie ihre Pause machen?

Genau, Pause ist Privatvergnügen. Der AG kann verlangen dass ab-und angestempelt wird, aber nicht WOO und WIIE die Pause gemacht wird wenn sie Außerhalb des Betriebsgeländes stattfindet. Er darf aber untersagen an den Arbeitsplätzen usw. Pause zu machen.

S
Stadtwerker

08.05.2024 um 22:11 Uhr

Genau richtig! Was man in seiner Pause wo macht, geht den AG erstmal nichts an. Er kann ein Verbot aussprechen, dass sagt, dass man die Pause nicht am Arbeitsplatz macht. Wir hatten auch mal Personaler die der Auffassung waren das Pausen, welche außerhalb des Werkgeländes verbracht werden, aus versicherungstechnischen Gründen zu "stempeln" wären. Das kostet erstmal die Frage, welche Versicherung das verlangt und dann einen Anruf bei der entsprechenden Versicherungen und dann ist so ein Argument vom Tisch. Das Beste war die Aufforderung Raucherpausen in der Mittagspause zu stempeln, da Raucherpausen nicht vergütet wurden. Manchmal fragt man sich wirklich, ob die das ernst meinen! Mittlerweile haben wir ganz andere Personaler, die sich als Dienstleister verstehen und gemeinsam mit dem BR Lösungen erarbeiten, so kann BR Arbeit auch Spaß machen.

Gruß, Stadtwerker

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