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BR Wahlen - Persönliche Kritik an Personen und andere Kandidaten

T
TamerEfendi
Mai 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir wählen im Moment einen neuen Betriebsrat, weil wir um 150% gewachsen sind.

Im Rahmen der BR Wahlen ist es nun dazu gekommen, dass eine Liste alle anderen schlecht redet und teilweise einzelne Personen in ihrem Wahlplakat anschwärzt.

Es gibt 6 Listen von denen bisher 3 ganz normale Plakate aufgehangen haben. 1 A3-Poster mit Fotos der Bewerber und ein paar Zielen die sie in den kommenden 2 Jahren erreichen wollen. 2 haben nichts aufgehangen. Die besagte Liste hat gleich 5 Plakate aufgehangen auf 2 sind Fotos mit Sprüchen, warum sie die besten sind und warum alle anderen Schlecht sind. Auf den anderen 3 Plakaten sind dann 6 Spalten (3 oben und 3 unten) Jede Liste bekommt Kritik, warum sie kein Rückgrat haben oder warum sie inkompetent sind. Es wird den anderen vorgeworfen, dass Sie Arbeitgeberlisten seien und es werden sogar einige Personen persönlich angegriffen. Namentlich werden Sie nicht genannt, aber so beschrieben, dass eindeutig ist wer gemeint ist.

Was könnten hier die Konsequenzen sein? Kann das zum Ausschluss führen? Oder sollte jeder für sich den Rechtsweg suchen wegen Verleumdung und Rufmord?

Eine Info noch: Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende wurde außerordentlich gekündigt (wegen Belästigung am Arbeitsplatz und Amtsmissbrauch) und hat Kündigungsschutzklage eingelegt, Verfahren läuft noch und deswegen darf er kandidieren. Mit ihm wäre alles besser und er wurde "verraten von seinem ehemaligen Gremium.", die damals der Kündigung berechtigterweise zugestimmt hatten.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

07.05.2024 um 00:06 Uhr

"Kann das zum Ausschluss führen?"

Nein!

"Oder sollte jeder für sich den Rechtsweg suchen wegen Verleumdung und Rufmord?"

Könnte man versuchen ... liest sich aber nicht so, als ob das groß was zu machen wäre.

A
Andi67

07.05.2024 um 09:37 Uhr

Wahlkampf ist immer mit Schmutziger Wäsche behaftet, drüberstehen, vernünftiges Wahlprogramm vorstellen und abwarten was passiert.

M
Muschelschubser

07.05.2024 um 10:15 Uhr

Zumindest ist es verboten, eine Wahl zu beeinflussen oder diffamierende Propaganda zu betreiben. Wahlkampf und Argumente sind jedoch erlaubt - auch gegen eine andere Liste, wenn die Sachlichkeit nicht abhanden kommt. Aber der Grat ist schmal und die Beweisführung schwierig.

Anstatt in den Kommentaren zu wälzen, wo eine Diffamierung beginnen könnte oder zu schauen ob die Wahlwerbung ggf. während der Arbeitszeit betrieben wird, würde ich eher versuchen mich selbst bzw. meine Liste nicht angreifbar zu machen.

Man muss sich bewusst sein, dass die Wahlberechtigten sehr wohl mitbekommen wer schmutzige Wäsche wäscht, und wer sich ernsthaft mit dem Mandat beschäftigt. Und wer es mit schmutziger Wäsche übertreibt, schießt sich nach meiner Erfahrung höchstens selbst ein Eigentor. Es sei denn, Ihr habt eine Belegschaft die so oberflächlich und simpel unterwegs ist, dass sie voll drauf abfährt...

Insofern würde ich einen Wahlkampf mit Inhalten, Perspektiven und ein wenig Witz gestalten und über den Dingen stehen. Und wenn die Gegenseite es mit der Schlammschlacht übertreibt, kann man vielleicht mal eine Spitze einstreuen, dass man inhaltlich vorankommen möchte und das Verschießen von Giftpfeilen nicht nötig hat. Das sollte es dann aber auch gewesen sein.

OH
Olav HB

07.05.2024 um 14:17 Uhr

Ohne die genaue Vorwürfe zu kennen gehe ich davon aus, dass die Äußerungen im Rahmen eines Wahlkampfs als "Meinungsäußerung" vom Grundgesetz gedeckt sind.

Was die andere Listen natürlich machen können ist, dass sie offensiv die Sachebene suchen. Sich also nicht auf eine Schlammschlacht einlassen, da gibt es nur Verlieren, sondern immer wieder hervorhaben, dass SIE konkrete Ideen haben, was sie erreichen wollen und diese dann immer wieder betonen. Schaut genau die Vorwürfe der "Böse Liste" an und setze klar Statements auf die diese aushebeln.

Das ist für die andere Listen eine gute Übung um nach der Wahl gemeinsam, über die "Parteigrenzen" hinweg im BR zusammenzuarbeiten. Der Wahlkampf ist nur kurz, ihr habt aber noch mindestens 2 Jahre Legislatur vor euch.

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