Wechsel des BR-Vorsitzenden innerhalb der Amtszeit
Unser Betriebsratsvorsitzender steht zunehmend unter Kritik, z,B, was seinen Stil und Ton gegenüber dem AG betrifft. Diese Kritik äußerten sowohl Mitglieder des BR,aber auch Mitarbeiter. Da nicht anzunehmen ist,dass der BR-Vors. sein Verhalten ändert und auf die Kritik reagieren wird, ist zumindestens anzustreben, ihn zu bewegen den Vorsitz abzugeben (nicht seine Mitgliedschaft im BR). Welche Möglichkeiten hat der BR lt. Betriebsverfassungsgesetz diese Umstruktuierung gegebenenfalls auch gegen den BR-Vorsitzenden vorzunehmen?
Community-Antworten (3)
15.12.2006 um 22:55 Uhr
Der BR kann den Vorsitzenden jederzeit und ohne Begründung abwählen, mit der einfachen Mehrheit der der BR Mitglieder. Ist mir bereits zweimal passiert. Besonders Bonbon war bei mir, das die damaligen Betriebsräte immer erst gewartet haben bis ich im Urlaub war, demzufolge verhindert. Das ersparte den damaligen Kollegen, sich mit mir auseinander zu setzen, denn be i Anwesenheit währe ich mit stimmberechtigt gewesen. Wirft natürlich aber auch ein Licht auf die menschlichen Qualitäten. Setzt natürlich eine ordnungsgemäße Einladung und TO voraus Also los und weg mit Ihm.
Viele Grüsse und viel Erfolg
15.12.2006 um 23:18 Uhr
@Alexander,
nur so mal am Rande....
hat sich der AG auch schon über den "rüden Ton" beschwert?
Vielleicht braucht euer "Brötchengeber" diese Art, um eure Mitbestimmungsrechte auch als nicht abwendbar anzuerkennen... (Ist natürlich nur ne Vermutung!)
Oder wollt ihr euren BRV als BRV einfach loswerden?
"Da nicht anzunehmen ist,dass der BR-Vors. sein Verhalten ändert und auf die Kritik reagieren wird...."
Dann habt ihr eure Bedenken noch gar nicht mit ihm im Gremium angesprochen?
16.12.2006 um 05:53 Uhr
Kann es ev. sein, dass ihr euren BRV nur los werden wollt, weil dieser in "seinen Stil und Ton gegenüber dem AG betrifft" gegen eurer Ton auftritt. Seid ihr ein BR Gremium dass seinen BRV stütz oder seid ihr ein Gremium dass nur keinen Konflikt mit dem AG möchte? Ich lese hier SO! nämlich keine Gründe heraus die es euch ermöglichen gegen euren BRV zu stimmen ( i.S.d.BetrVG.)
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