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Aufstellung zur Wahl in den Aufsichtsrat

U
U.C.K.
Mai 2024 bearbeitet

Guten Tag,

seit diesem Jahr bin ich zuständig für den Bereich (Aufsichtsratswahl). Ich benötige zu dem nachfolgenden Thema Hilfe! Kann sich eine Mitarbeiterin, die momentan in Mutterschutz ist und sofort danach für mindestens 2 Jahr in Elternzeit geht, zur Wahl in den Aufsichtsrat aufstellen lassen?

Ist es möglich, dass sich die Mitarbeiterin evtl. auch für die Wahl als Ersatzmitglied aufstellen lassen kann?

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

06.05.2024 um 17:33 Uhr

Ich fürchte, hier wirst Du nur Antworten im Hinblick auf eine Betriebsratswahl finden.

Viel Erfolg, dass sich trotzdem jemand auskennt...

R
RudiRadeberger

06.05.2024 um 18:29 Uhr

"Um einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit oder Mutterschutz wahrnehmen zu können, bleibt die Möglichkeit, das Amt im Vorstand oder im Aufsichtsrat niederzulegen. Wenn mit dem Unternehmen Verträge wie beispielsweise Dienst- oder Arbeitsverträge bestehen, bleiben diese von der Niederlegung unberührt, so dass sich ein Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit aus den oben genannten Vorschriften des MuSchG und des BEEG ergeben kann."

https://www.bundestag.de/resource/blob/691826/692e3fdae1e3a5c71c45f5dda1a81381/WD-9-015-20-pdf.pdf

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