Kein Arbeitsplatz nach Krankheit
Guten Morgen liebe Betriebsräte,
Ein BR-Mitglied ist monatelang wegen einem Bandscheibenvorfalls ausgefallen und ist jetzt nach der Reha bedingt arbeitsfähig. Er darf nur überwiegend im Sitzen arbeiten und nur vorübergehend stehen und laufen. Nicht bücken, nicht heben... etc. Nach dem BEM Gespräch, wo alles protokolliert wurde, hat der Arbeitgeber nach einem anderen Arbeitsplatz gesucht und ist nicht fündig geworden. Jetzt hat der AG den Kollegen Arbeitsunfähig geschrieben und möchte die Tage die Lohnfortzahlung beenden. Soweit ich weiß ist der Kollege auch schwerbehindert. Das muss ich bei der SBV anfragen. Der Kollege ist als Zerspanungsmechaniker beschäftigt und somit am alten Arbeitsplatz nicht Einsatzfähig. Was kann der Betriebsrat dagegen tun ?
Community-Antworten (9)
06.05.2024 um 10:13 Uhr
Erstmal bin ich über die Aussage gestolpert: "der AG hat den Kollegen Arbeitsunfähig geschrieben" - wie das?
Wie lange ist er denn noch AU, bzw. wie lange läuft noch der Anspruch auf Krankengeld? Ist überhaupt absehbar, dass er wieder als Zerspanungsmechaniker arbeiten kann? Wenn ja, wann?
Wenn er nach einem einwandfrei geführten BEM überhaupt keine Aussicht auf Beschäftigung im Betrieb hat, steht im Allgemeinen erstmal eine krankheitsbedingte Kündigung im Raum.
Und die ist in dieser Konstellation auf dem ersten Blick gar nicht möglich. Wegen der Schwerbehinderung müsste das Integrationsamt zustimmen, und als BRM verbietet sich die krankheitsbedingte Kündigung als ordentliche Kündigung aufgrund des besonderen Kündigungssschutzes nach §15 KüSchG.
Was Ihr als BR machen könnt? Auf jeden Fall die o.g. Konstellation im Auge haben, und das am BEM beteiligte BRM kann anhand des BEM-Protokolls prüfen, ob dies auch sauber durchgeführt wurde.
Ansonsten mal abwarten. Ist das Ende der Lohnfortzahlung so rechtens, gibt's ja erstmal Krankengeld. Hier mal prüfen, ob es weiterführende Regelungen zu Ausgleichszahlungen durch den AG bestehen und ob alles korrekt abgerechnet wird. Dann hat der Kollege erstmal Zeit gewonnen, ohne sich großartigen finanziellen Einbußen gegenüber zu stehen.
Aufgrund der besonderen Konstellation empfiehlt sich m.E. ein Anruf bei der Gewerkschaft oder eine anwaltliche Erstberatung.
06.05.2024 um 10:37 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Kollege ist aktuell wieder einsatzbereit aber im Urlaub (Resturlaub). Als Zerspaner kann er laut Rehaabschlussbericht, BEM und laut eigener Aussage nicht mehr. Die SBV sagt, dass er nicht gleichgestellt ist aber wohl 20-30 % hat und gerade eine Erhöhung beantragt hat. Das er erstmal Krankengeld bekommt beruhigt mich erstmal. Ich werde mich jetzt an die Gewerkschaft wenden, da man mit denen offener sprechen und auch detailliert ins Thema einsteigen kann als im Internet.
Vielen Dank. Heute mittag gibt es dazu eine erste Teamsbesprechung. Ich werde hier auf jeden Fall berichten falls jemand diesen thread hier in Zukunft braucht.
06.05.2024 um 10:53 Uhr
Okay, das mit dem Krankengeld war jetzt mehr auf die AU bezogen. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass ihm nach wie vor die AU bescheinigt wird, und zwar vom Arzt und nicht vom AG. ;-)
Und das wäre ja auch der normale Weg, nach längerer Zeit erstmal eine Wiedereingliederung vornehmen, währenddessen man ja noch AU geschrieben ist und somit weiterhin Krankengeld bezieht.
Kompliziert ist die Lage deshalb, weil die AU sich immer auf die vertraglich geschuldete Leistung bezieht. Wenn er nun aber für einen anderen Bereich grundsätzlich arbeitsfähig wäre, hierfür aber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, würde ich auf jeden Fall eine Rechtsberatung beanspruchen.
Schickt der AG ihn nach Hause und lehnt die geschuldete Arbeitsleistung wegen Krankheit ab, ist er in der Beweislast, damit er nicht in Annahmeverzug gerät. Ist oft tricky, in diesem Fall zumindest im Hinblick auf die Stelle als Zerspanungsmechaniker wäre das aber wohl nachzuweisen. Was aber die alternative Tätigkeit angeht, kann ich die Rechtslage nicht beurteilen.
Ehrlich gesagt hatte ich eine solche Konstellation in der Praxis noch nicht, so dass ich hier für nichts meine Hand ins Feuer legen würde.
Aber hier sitzen ja auch langjährige BR-Kollegen, vielleicht kann jemand aufgrund seiner Erfahrungen aus dem Nähkästchen plaudern.
06.05.2024 um 10:57 Uhr
Eine Gleichstellung kann man erst ab 30 GdB machen, was ich dringend empfehlen würde, da ja sein Arbeitsplatz gefährdet ist. Schwerbehindert ist man erst ab 50 GdB, ab da müsste dann bei einer Kündigung auch das Amt zustimmen.
06.05.2024 um 11:45 Uhr
Vielen Dank. Ich habe die SBV gefragt. Die SBV hat keinerlei Kenntnis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Ich bin mir aber sicher, dass der Kollege nach einem Herzinfarkt mindestens 20% hat. Aber hat wohl den AG nicht darüber informiert.
Ich habe die Gewerkschaft eingeschaltet und diese hat geantwortet "Der Kollege soll ausdrücklich seine Arbeitskraft anbieten. Wenn der AG seinen Einsatz ablehnt, soll er es schriftlich begründen und dann soll der Kollege sich bei der Gewerkschaft melden bezüglich Rechtsbeistand ".
Wie oben erwähnt, werde ich den Thread hier aktualisieren, sobald was neues vorliegt falls jemand in Zukunft dieselbe oder eine ähnliche Situation im Betrieb hat.
Soweit Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin relativ frisch im Amt des BRV und mit solchen Situationen erstmal überfordert und panisch, dass ich was falsch mache.
Liebe Grüße
06.05.2024 um 11:47 Uhr
wie schon geschrieben hat man mit 20 GdB beim AG keinerlei Anspruch auf irgendwas.
Und nochmal, Schwerbehindert ist man erst ab 50 GdB und nicht mit 20 GdB.
Er muss auch den AG nicht darüber informieren, egal wieviel GdB er hat. Das bleibt jedem AN selbst überlassen.
06.05.2024 um 12:06 Uhr
@NovizenBR
Das ist der richtige Weg, mit dem Forum gibt man sich keine Blöße, die meisten Antworten sind sehr wertvoll.
Mir ging es vor kurzem noch ähnlich. Ich habe übrigens auch eine sehr geduldige Sekretärin bei der Gewerkschaft, wo ich selbst Mitglied bin. Da kann ich auch immer wieder mal eine Frage platzieren, die dann bereitwillig und rechtssicher beantwortet wird.
Ansonsten scheut Euch nicht, bei Unsicherheiten zu bestimmten Themen einen Seminarbesuch zu beschließen.
13.06.2024 um 10:34 Uhr
Wir haben es geschafft dem Arbeitgeber durch zu machen. Wir haben mit rechtlichen Schritten gedroht und daraufhin hat der Arbeitgeber eine üppige Abfindung angeboten. Der BR und der Betroffene Kollege sind mit dieser Einigung zufrieden. Eine Weiterbeschäftigung kam für den Betroffenen nicht mehr in Frage.
Somit ist der Fall für uns als BR abgeschlossen und der AG musste einen Rückzieher machen.
13.06.2024 um 10:38 Uhr
Danke für die Rückmeldung
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